Bukarest (ADZ) – Eine von Parlamentariern der verblichenen Fünfer-Koalition im Oberhaus eingebrachte Gesetzesinitiative könnte den hierzulande weitverbreiteten vorzeitigen Schulabgang endlich unterbinden, da sie den Anspruch auf Kindergeld neu regelt bzw. letzteres an eine Reihe von Auflagen knüpft: So sieht die Gesetzesinitiative vor, dass die staatliche Hilfe für Minderjährige im Alter von drei bis 18 Jahren künftig sowohl an den Schulbesuch an sich als auch zum Teil an deren schulische Leistungen gekoppelt wird – offenkundig, um den gängigen vorzeitigen Schulabbruch zu entmutigen. Das aktuell bei 292 Lei liegende Kindergeld soll künftig aus einem 100 Lei-Festsatz bestehen, der auflagenfrei ausgezahlt würde, während die Restsumme, nämlich 192 Lei zuzüglich einer 50 Lei-Bonifikation, als eine Art „Präsenz-Stipendium“ dienen soll, das ausschließlich bei Nachweis eines regelmäßigen Schulbesuchs sowie Schülern mit guten Zensuren insbesondere beim Benehmen ausgezahlt wird.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass besagtes „Präsenz-Stipendium“ nicht bloß Schülern, sondern auch aus armutgefährdeten Familien stammenden Kleinkindern, die Kindergärten besuchen, zugute kommen soll.





