Präsident Dan unterliegt vor Verfassungsgericht

Gremium weist Klage des Staatschefs gegen Antifaschismusgesetz ab

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht bestätigt somit die verschärften gesetzlichen Vorschriften, die unter anderem zur Bekämpfung von Hass, Hetze und Extremismus sowie Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit beitragen sollen. Laut Gericht sei das Gesetz „klar, präzise und voraussehbar formuliert und diene dem legitimen Ziel, durch Strafrecht die Würde des Menschen und Grundrechte in einer demokratischen Gesellschaft zu schützen“. Präsident Nicușor Dan hatte beanstandet, Begriffe wie „Legionär“ und „Faschist“ seien unklar, doch bereits im Vorfeld hatte das Verfassungsgericht eine ähnlich gelagerte Klage der Partei AUR gegen das Gesetz zurückgewiesen.

Die Entscheidung fiel in der ersten Sitzung unter der neuen Vorsitzenden Simina Tănăsescu und unter erstmaliger Mitwirkung der drei neuen Verfassungsrichter Mihai Busuioc, Csaba Asztalos und Dacian Cosmin Dragoș.

Historiker hatten den Vorstoß von Präsident Nicușor Dan zum Teil scharf kritisiert. So sagte der Geschichtsforscher Dorin Dobrincu dem Nachrichtenportal Spotmedia, dass Dan offenbar nicht verstanden habe, was in letzter Zeit im Land vorgegangen sei – auch, wie er selbst Präsident wurde. Silviu Vexler, Vertreter der jüdischen Gemeinde im Parlament und einer der Urheber des Gesetzes, hatte die Verschärfung der Vorschriften gegen Rechtspropaganda angestoßen, auch nachdem im Kontext der Wahlen ein Aufschwung von faschistisch inspiriertem Gedankengut festzustellen sei. Nach der Anfechtung durch den Präsidenten sprach er davon, aus Protest seinen Verdienstorden zurückgeben zu wollen.

Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts bleibt dem Präsidenten nur noch die Möglichkeit, das Gesetz zur erneuten Beratung ans Parlament zurückzuweisen. Wird es dort unverändert verabschiedet, ist er verpflichtet, es auszufertigen.