Verfassungsgericht ordnet Neuauszählung aller Stimmen an

Präzedenzlose Entscheidung stellt Behörden vor Riesenherausforderung

Sturmlauf gegen die Neuauszählung der Stimmen der Präsidentschaftswahl: Die NGO Funky Citizen warnt vor möglichem Wahlbetrug, da bei der Neuauszählung keine Videoüberwachung, keine neutralen Beobachter oder Vertreter anderer Parteien dabei sein werden. Die USR hat unterdessen im Berufungsgericht Bukarest die Entscheidung zur Neuauszählung angefochten und verlangt die Einstellung aller Aktivitäten bis zum Urteil. | Foto: Inquam Photos / Virgil Simonescu

Bukarest (ADZ) - Das Zentrale Wahlbüro (BEC) lässt sämtliche, in der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen abgegebenen Stimmen, bis Sonntag um 22.00 Uhr neu auszählen. Dies hatte das Verfassungsgericht (CCR) am Donnerstag einstimmig nach Prüfung von zwei Beschwerden verlangt. Die Richter wiesen zunächst die Beschwerde des Kandidaten Sebastian Popescu ab, wollten über den Antrag des Bewerbers Cristian Terheș, die Wahlen aufgrund eines mutmaßlichen Wahlbetrugs durch die USR-Kandidatin Elena Lasconi zu annullieren, jedoch erst am Freitag um 14.00 Uhr entscheiden (nach Redaktionsschluss der ADZ). Doch nach der vorläufigen Prüfung ordnete das Gericht an, die 9,4 Millionen Stimmzettel bis zum neuen Gerichtstermin neu auszuzählen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts erwischte die Behörden kalt. Der Chef der Ständigen Wahlbehörde, Toni Greblă, meinte zunächst, dass die vom Verfassungsgericht gestellte Frist „absolut unmöglich“ einzuhalten sei. Das Zentrale Wahlbüro machte sich jedoch sofort an die Arbeit. Nach einer Dienstbesprechung wies das BEC die Kreiswahlbüros an, mit der Neuauszählung zu beginnen. Die Voraussetzungen, unter denen der Vorgang lief, wirft allerdings nach Ansicht von Bürgerrechtsvereinen große Fragezeichen auf. Elena Calistru, Chefin des Vereins Funky Citizens, stellte bei Radio France International fest, dass es – anders als bei der ursprünglichen Zählung in den Wahllokalen – keine Videoüberwachung geben werde. Keine Beobachter werden zugelassen und auch die Vertreter der Parteien, die in den Wahllokalen die Richtigkeit der Zählung überprüfen, seien diesmal nicht dabei. Sollte das Verfassungsgericht die Wahl kippen, könnte laut AEP-Chef Greblă ein neuer erster Wahlgang am 15. Dezember stattfinden, die Stichwahl am 29. Dezember.