VG bestätigt Ergebnis der ersten Wahlrunde

Antrag auf Annullierung des Durchgangs abgelehnt

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Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat das Ergebnis des am 4. Mai gestiegenen ersten Durchgangs der Präsidentenwahl einstimmig bestätigt und einen Antrag auf dessen Annullierung als unzulässig abgelehnt. Entsprechend kann die Stichwahl um das höchste Amt im Staat, die zwischen dem ultrarechten Kandidaten George Simion und dem parteifreien Oberbürgermeister von Bukarest, Nicușor Dan, ausgetragen wird, planmäßig am Sonntag, dem 18. Mai, steigen – der Wahlkampf dafür ist bereits angelaufen.

Der Antrag auf abermalige Annullierung der ersten Wahlrunde des Präsidentenrennens war von dem mittlerweile ausgeschiedenen Präsidentschaftsanwärter Sebastian Popescu gestellt worden – seinen Vorstoß begründete er mit einer angeblichen Vorzugsbehandlung, die den beiden in die Stichwahl eingezogenen Kandidaten Simion und Dan sowohl auf den Social Media-Plattformen als auch bei TV-Duellen zuteil geworden sei, da manche TV-Sender nicht alle, sondern bloß die aussichtsreichsten Kandidaten zu Debatten eingeladen hatten. Entsprechend sei gegen Chancengleichheit und eine Reihe weiterer demokratischer Prinzipien verstoßen worden, hatte Popescu argumentiert.