--- title: "EU-Geldwäscherichtlinie: Umsetzung in der Schwebe" url: "https://adz.news/artikel/artikel/eu-geldwaescherichtlinie-umsetzung-in-der-schwebe" subtitle: "Minderheitenverbände von Bestimmung befreit" date: "2018-10-24" modified: "2018-10-23" category: "Inland" language: "de" site: "Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien" --- # EU-Geldwäscherichtlinie: Umsetzung in der Schwebe ![](https://adz.news/fileadmin/_processed_/4/e/csm_euro-1517315_pixabay_02_5637ece3a5.jpg) *Foto: pixabay.com* **Bukarest** (ADZ) - Der Justiz- sowie der Haushaltsausschuss der Abgeordnetenkammer haben am Montag eine zusätzliche Änderung der Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union (2015/849) angenommen. Das Abgeordnetenhaus soll am Mittwoch über das Gesetzesprojekt – das ein Verbot für Inhaberaktien, Meldepflichten für Finanzinstitute bei verdächtigen Transaktionen und viele weitere die Geldwäsche betreffende Bestimmungen vorsieht – als entscheidende Parlamentskammer abstimmen. Die am Montag eingeführte Änderung sieht vor, dass Minderheitenverbände von der umstrittenen Verpflichtung für Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen, alle Leistungsempfänger den Behörden – darunter die Behörde zur Geldwäschebekämpfung (ONPCSB) – zu melden, ausgenommen werden. UDMR-Abgeordneter Márton Árpád erklärte am Montag, dass der Ungarnverband dennoch gegen das Projekt stimmen werde, da z. B. eine NGO, die bedürftigen Personen Decken spendet, die Hilfeempfänger melden müsse; so etwas könne nicht mitgetragen werden. Die Oppositionsparteien PNL und USR haben auch angekündigt, wegen dieser gegen NGOs gerichteten Bestimmung gegen das Gesetz zu stimmen.