--- title: "Verfassungsgericht weist Bolojans Beschwerde zu Richterlöhnen zurück" url: "https://adz.news/artikel/artikel/verfassungsgericht-weist-bolojans-beschwerde-zu-richterloehnen-zurueck" date: "2026-10-08" modified: "2026-10-08" category: "Startseite" language: "de" site: "Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien" --- # Verfassungsgericht weist Bolojans Beschwerde zu Richterlöhnen zurück ![](https://adz.news/fileadmin/user_upload/Fotos/Symbol/justicezg_423446_pixabay.jpg) *Symbolbild: pixabay.com* **Bukarest** (ADZ) – Der geschäftsführende Premierminister ist mit seiner Organstreitklage um die Vergütung von Richtern vor dem Verfassungsgericht (CCR) gescheitert: Die Instanz hat am Mittwoch festgehalten, dass kein verfassungsrechtlicher Zuständigkeitskonflikt zwischen Regierung und Oberstem Gericht vorliegt. Bolojan hatte die Beschwerde im Juli dieses Jahres eingereicht, nachdem die oberste ordentliche Instanz die Regierung und das Finanzministerium verklagt und in erster Instanz Recht bekommen hatte. Dabei ging es um ausstehende Vergütungszahlungen an Richter in Höhe von 4,8 Milliarden Lei. Diese resultieren aus rückwirkend durch Gerichtsurteile festgelegte Gehaltserhöhungen. Am 5. Mai hatte das Berufungsgericht Bukarest Regierung und Finanzministerium verpflichtet, die ausstehenden Gehälter zu zahlen, notfalls über eine Änderung des Haushalts. Der Interims-Premier argumentierte, das Gericht habe sich damit in die Zuständigkeit von Regierung und Parlament bei der Aufstellung und Verwaltung des Staatshaushalts eingemischt. Die Justiz verfüge weder über die fachliche Zuständigkeit noch über die demokratische Legitimation, über die Verteilung der Mittel aus dem Gesamthaushalt zu entscheiden, sagte Bolojan. Die Entscheidung zugunsten eines einzelnen Bereichs, in diesem Fall der Justiz, gefährde das Gleichgewicht des Staatshaushalts. Das Verfassungsgericht erklärte nun, Bolojans Antrag sei unzulässig. Organklagen könnten nicht als Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen genutzt werden. Das Verfassungsgericht verwies zudem auf seine bisherige Rechtsprechung, speziell auf eine Entscheidung von 2008. Es habe nicht die Befugnis, Gerichtsurteile zu überprüfen oder zu ändern. Der von Lia Savonea geleitete Oberste Gerichtshof begrüßte die Entscheidung. Die Verfassungsrichter hätten mit ihrem Urteil die grundlegende Rolle der Justiz als Staatsgewalt bekräftigt, erklärte das Gericht. Die Strenge des Rechts dürfe weder zur Verhandlungssache werden noch verändert werden, teilte die Instanz mit.