--- title: "Bucurică hat es in die Psychiatrie geschafft" url: "https://adz.news/artikel/artikel/bucurica-hat-es-in-die-psychiatrie-geschafft" subtitle: "Beobachter über den nächsten angepeilten „Schritt“ des straffälligen Staatsanwalts: eine fette Früh-Rente" author: "Werner Kremm" date: "2026-10-08" modified: "2026-10-07" category: "Lokales" language: "de" site: "Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien" --- # Bucurică hat es in die Psychiatrie geschafft **Reschitza**/**Alba Iulia** – Der suspendierte Staatsanwalt des Kreisgerichts Karasch-Severin in Reschitza, Radu-George Bucurică (Jg.1977), hat in der Untersuchungshaft so viel rumort, randaliert und in seiner Gefängniszelle zerstört, dass eine Richterin des Berufungsgerichts Weißenburg/Karlsburg/Alba Iulia ihn – aufgrund einer zuvor angeordneten psychiatrischen gerichtsmedizinischen Expertise, die ihm bescheinigt, an einer „persistenten Deliriumsstörung“ zu leiden und dass er während der medizinischen Untersuchung „eine abwesende psychische Fähigkeit“ aufwies – „provisorisch“ in die Psychiatrie einweisen ließ ... und damit einer eventuellen Verlängerung der vorbeugenden Inhaftierung zuvorkam. Über die vom Kreisgericht Alba Iulia schon einmal geurteilt werden sollte, wobei allerdings das Urteil auf das Ende der ersten Oktoberdekade aufgeschoben wurde. Unter anderem wurde der Richterin zur Untermauerung des (verdächtig „kollegialen“) Urteils vermeldet, dass der inhaftierte Ex-Staatsanwalt zweimal das Drahtschutzgebilde der Glühlampe seiner Zelle entfernt hat. Die Glühlampe habe er ausgeschraubt und die Fassung aus der Halterung gerissen, so dass in seiner Gefängniszelle die nackten Drähte, unter Strom, herunterhingen. Ebenfalls zweimal habe er die Polizisten, die ihn zu Anhörungen begleiten sollten, splitternackt empfangen, beim ersten Mal mit einem Leintuch im Stil einer römischen Toga umwickelt, beim zweiten Mal splitternackt. Das Leintuch war als Sichtschutz vors Fenster gehängt. Auch habe er das Klo in der Arrestzelle mit der Putzbürste umsichtig verstopft und den Auslöseknopf der Wasserspülung so blockiert, dass das Wasser unaufhörlich floss, wodurch er nicht nur seine Arrestzelle überschwemmt habe. Zudem habe er ständig gezittert und geklagt, ein Mann – den nur er in seiner Arrestzelle sah – wolle ihn umbringen, um an sein Vermögen zu kommen. Dieses Vermögen besteht hauptsächlich aus Grundstücken im Bukarest nahe Snagov, deren aktueller Wert geschätzt bei einigen Millionen Euro liegt, die aber gute Aussichten hätten, binnen ein paar Jahren wertmäßig an die 30 Millionen Euro heranzukommen. Die besagte medizinische Expertise geschah aufgrund einer Forderung des untersuchenden Staatsanwalts, die es jedenfalls streckenweise in sich hat. Gefordert wird eine autorisierte Meinung darüber, ob Bucuric² unter psychischen Leiden gehandelt habe und ob er unter deren Einfluss Straftaten begangen haben kann; ob er zum Zeitpunkt der Taten, deretwegen er in U-Haft sitzt, schuldfähig gewesen sein kann; inwieweit der Beschuldigte im Augenblick der Untersuchung im vollen Besitz seiner psychischen Fähigkeiten stand; ob gegenüber dem Beschuldigten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen seien im Sinn der Art. 109 und 110 des Strafgesetzbuchs. Beschuldigt ist der suspendierte Staatsanwalt Radu-Gheorghe Bucurică wegen illegalem Tragen und Benutzen einer Schusswaffe, wegen Randalen in der Öffentlichkeit, Angriff mit Pfefferspray und einer Walther-Pistole sowie gleichzeitiger aggressiver Beleidigung von Ordnungskräften usw. – die ADZ berichtete. Die Fragen der Staatsanwaltschaft an die Gerichtsmediziner eröffnen implizite (offensichtlich neuerlich „kollegiale“) Wege zu einer Verneinung der Schuldfähigkeit dieses Staatsanwalts, der seit mindestens einem Jahrzehnt im Banater Bergland sein Unwesen unbestraft treibt (man informiere sich über ihn in Orawitza, wo er es besonders arg trieb, als er zeitweilig dorthin versetzt war). Bucuricăs Zerstörungs-Aktionen in der Arrestzelle waren meist von phantasievollen Erklärungen begleitet, die größtenteils aus dem Arsenal des Verfolgungswahns stammen. Und das seit dem 12. August, drei Tage nach seiner Erst-Verhaftung wegen des Skandals in der Gemeinde Ribița, Landeskreis Hunedoara. Auch vor Ort sagte er bereits den Polizisten, die ihn verhafteten, er trage die geladene Pistole, um sich vor denjenigen zu schützen, die ihm nach seinem Leben trachteten. Es gäbe eine verbrecherische Gruppierung, behauptete er auch im Arrest, besetzt mit „Leuten in verantwortlicher Position“, die ihm nach dem Leben trachten – weswegen er sich vorher nicht von seiner Walther-Pistole trennen konnte, zur Selbstverteidigung. Das Ziel der verbrecherischen Gruppierung seien seine millionenschweren Grundstücke in Snagov. Dieselben wären schon in seiner Kanzlei beim Gericht in Reschitza eingebrochen – er habe sogleich bemerkt, dass manche Gegenstände von ihrem gewohnten Platz gerückt waren. Auch habe er am 21. Juli um 23.49 Uhr die Notrufnummer 112 tätigen müssen, da ihm jemand Giftgas in die Wohnung „injiziert“ („înjectat“, im Original) habe. Damals empfing der Staatsanwalt die herbeigeeilten Polizisten mit gezogener Walther-Pistole und einem geladenen Jagdgewehr. Und die Drahtverkleidung der Glühlampe in seiner Gefängniszelle habe er nur entfernt, weil von dort „eine Person mit einer großen Injektionsnadel voller Alkohol sein Trinkwasser alkoholisieren wollte, woraufhin er sich persönlich in größter Gefahr gesehen habe.“ Als Ex-Staatsanwalt Bucurică verständigt wurde, dass seine U-Haft supendiert sei und er in die Psychiatrie eingeliefert werde, erbat er sich von den Polizisten eine halbe Stunde Zeit, um zu „packen“ und „sich vorzubereiten“. Als die Polizisten wiederkamen, um ihn abzuholen, stand er nackt vor ihnen und sie mussten ihn zwingen, sich anzuziehen. Schließlich brachten ihn unter Gewaltanwendung in die Psychiatrie. Auf all diese öffentlich gewordenen Meldungen zum suspendierten Staatsanwalt Bucuric² gibt es im Wesentlichen zwei Reaktionen im Netz: 1. die einen meinen, das einzige Ergebnis des (auch Medien-)Rummels werde wohl sein, dass der ehemalige Staatsanwalt unbestraft davonkommt aufgrund einer Unzurechnungsfähigkeitsdiagnose, höchstwahrscheinlich auch noch in der Frührente landen kann, mit den fetten staatsanwältlichen Rentenbezügen aus dem Beitrag aller Bürger, während die Jünger der Justitia in ihrem Arbeitsleben nur einen symbolischen Bruchteil dazu beitragen müssen; 2. die anderen rufen alle von diesem Staatsanwalt im Lauf der Jahre ins Gefängnis Gesteckten auf, eine Revision ihrer Urteile und Schadenersatz zu fordern, sollte sich bestätigen, dass sie von einem psychisch gestörten Staatsanwalt den Gerichten überantwortet wurden – wenn er es denn wirklich ist und nicht auf Täuschung nach Punkt 1 spekuliert.