--- title: "Der herumballernde Staatsanwalt ist frei" url: "https://adz.news/artikel/artikel/der-herumballernde-staatsanwalt-ist-frei" subtitle: "Dabei war er auch in der Vergangenheit verhaltensauffällig im dienstlichen Umgang" author: "Werner Kremm" date: "2026-08-13" modified: "2026-08-12" category: "Lokales" language: "de" site: "Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien" --- # Der herumballernde Staatsanwalt ist frei **Reschitza** – In der Nacht von Sonntag auf Montag, etwa zwei Stunden nach Mitternacht, wurde über die Notrufnummer 112 die Polizei in eine Freiluft-Disco im Landeskreis Hunedoara gerufen, weil einer der Gäste randalierte und mit einer Pistole herumballerte. Zudem habe er auch ein Messer gezückt, wurde dem Dispatcherdienst mitgeteilt. Auch gegen die rasch aufgetauchten Polizisten gebrauchte die Person unflätige Worte und wehrte sich gegen die Absicht, ihn in Gewahrsam zu nehmen und einer Identifizierung zu unterziehen. Schließlich stellte sich heraus, dass es sich um einen Staatsanwalt des Kreisgerichts aus Reschitza handelte, einen gewissen Radu George Bucurică. Die Nachricht vom randalierenden und herumballernden Staatsanwalt aus Reschitza machte sofort die Runde in den nationalen Medien, doch bis sie in die Abendnachrichten vom Montag kam, war der bewaffnet in einer Disco aufgetauchte Staatsanwalt auch schon wieder aus dem Polizeigewahrsam frei: die Richter des Berufungsgerichts Alba Iulia, die über eine befristete Ingewahrsamnahme des die Öffentlichkeit gefährdenden Staatsanwalts zu entscheiden hatten – die Forderung kam seitens der Staatsanwälte des Kreisgerichts in Hunedoara – wiesen die Forderung nach Präventivhaft als „unbegründet“ ab. Das Berufungsgericht Alba Iulia verfügte die „sofortige Freilassung des Beschuldigten“. „Mit dem Recht auf Einspruch binnen 48 Stunden“ – einzulegen seitens der den Fall untersuchenden Staatsanwaltschaft. Bis zur Stunde des Verfassens dieses Berichts geschah das nicht. Obwohl dem Staatsanwalt aufgrund einer vorherigen Verfügung das Recht auf Tragen einer Dienstwaffe untersagt war. Den ihn verhaftenden Polizisten und den Staatsanwälten hatte G.R. Bucurică vorgegeben, er trage die Pistole immer bei sich zum Selbstschutz, denn er sei dauernd das Ziel einer Morddrohung. Wörtlich, so das Verhaftungsprotokoll, das die Medien zitieren: „Ich habe mit der Waffe nicht geschossen, aber ich hatte die Waffe bei mir zum Selbstschutz vor denjenigen, die seit mehreren Jahren versuchen, mich zu ermorden, die Banater Mafia und die Ressourcenmafia!“ (Unter „Ressourcenmafia“ versteht man im Banat diejenigen Unternehmer, die illegal Ressourcen – vor allem Sand und Schotter für Bauwesen und Autobahnbau, aber auch Kohlen – abbauen. Angeblich stehen sie unter dem Sonderschutz von – Banater – PSD-Politikern, die im Stillen mitverdienen.) Die Staatsanwaltschaft in Hunedoara wirft „Kollegen“ Bucurică Regelübertretungen des Waffen- und Munitionsgesetzes, Benutzung der Dienstwaffe ohne Berechtigung und dazu das Tragen und Benutzen gefahrbringender Gegenstände“ vor – in letzterem Fall: ein Messer. Staatsanwalt Radu George Bucurică ist kein unbeschriebenes Blatt und nicht zum ersten Mal verhaltensauffällig geworden – um nicht direkt „straffällig“ zu sagen. Wellen schlug vor einigen Jahren seine hartnäckige Verfolgung einer Dame (Monica B. – der Vollname ist bekannt) mit – so die Gesprächsaufzeichnungen, die die Dame den Staatsanwälten vorlegte, als sie gegen Bucurică klagte – eindeutigen sexuellen Anspielungen und Aufforderungen, mit primitiver sexueller Belästigung – alles unter dem Vorwand, ihn bei der Ausübung seiner Dienstpflicht zu unterstützen mit der Installierung einer Abhöranlage bei einer Drittperson, einem ihrer Arbeitskollegen. Auch damals hatte der zur Untersuchung von Gesetzesübertretungen der Staatsanwälte und Richter befugte Staatsanwalt die Sache unter den Teppich gekehrt, mit der Begründung, es gäbe keine Beweise für eine sexuelle Belästigung von Monica B. Jener Staatsanwalt hatte die Klägerin sogar genötigt, zahllose „Klärungen“ ihres Verhaltens zu liefern – statt sich auf den Beschuldigten zu konzentrieren. Zudem musste sie genauestens erklären, warum sie bis Januar 2018 gewartet hatte, um die Sache publik zu machen und zu klagen, wenn die Vorfälle bereits Jahre zurück lagen. Letztendlich wurden sowohl die Beschuldigung auf „sexuelle Belästigung“ als auch jene des „Amtsmissbrauchs zwecks Anbahnung sexueller Kontakte“ fallengelassen. Auch, dass Bucurică „während der Arbeit an einem Strafdossier inoffizielle Gespräche über Whatsapp und Facebook mit hohem sexuellem Gehalt mit der geschädigten Person“ geführt hatte, wurde vergessen gemacht. Nicht zuletzt, dass er „für eine günstige Lösung der Causa“ unverhohlen sexuelle Dienstleistungen eingefordert hatte.