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            <title>adz.ro: Nachrichten</title>
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            <description>Nachrichten von adz.news</description>
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                    <item>
                        <title>Bauwesen und Investitionen stützen Konjunktur – Wirtschaft dennoch rückläufig</title>
                        <link>https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/bauwesen-und-investitionen-stuetzen-konjunktur-wirtschaft-dennoch-ruecklaeufig</link>
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						Bukarest (ADZ) - Industrie, Handel sowie private Konsumausgaben haben im ersten Halbjahr dieses Jahres die Wirtschaft gebremst, während von Baugewerbe und Investitionen positive Impulse kamen. Das Nationale Statistikamt (INS) hat am Montag den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,7 Prozent über die ersten sechs Monate 2026 gegenüber demselben Vorjahreszeitraum bestätigt und detaillierte Daten als in der Schnellschätzung von Mitte August...
					
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bukarest </strong>(ADZ) - Industrie, Handel sowie private Konsumausgaben haben im ersten Halbjahr dieses Jahres die Wirtschaft gebremst, während von Baugewerbe und Investitionen positive Impulse kamen. Das <a href="https://insse.ro/cms/sites/default/files/com_presa/com_pdf/pib_tr2r2026_1.pdf" target="_blank">Nationale Statistikamt (INS) hat am Montag</a> den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,7 Prozent über die ersten sechs Monate 2026 gegenüber demselben Vorjahreszeitraum bestätigt und detaillierte Daten als in der Schnellschätzung von Mitte August vorgelegt.&nbsp;<br /> <br /> Demnach lagen die (nach Entstehungsrechnung) größten Sektoren der Wirtschaft deutlich im Minus: der Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe mit einem Anteil von 21,6 am BIP im ersten Halbjahr drückte die Wirtschaftsentwicklung um 0,9 Prozentpunkte ins Minus, die Industrie (16% BIP-Anteil) bremste um 0,5 Prozentpunkte und öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (12,7% BIP-Anteil) wirkten sich mit minus 0,2 Prozentpunkten auf die Konjunktur aus. Den deutlichsten positiven Beitrag von 0,7 Prozentpunkten hatte das Baugewerbe, trotz eines Anteils am BIP von lediglich 6,2 Prozent.&nbsp;<br /> <br /> Weitere negative Impulse kamen aus dem IT- und Kommunikationssektor (-0,3 Prozentpunkte) sowie dem Immobilienwesen (-0,3 Prozentpunkte), Finanz- und Versicherungsleistungen sowie Unternehmensdienstleistungen blieben unverändert, die Landwirtschaft wirkte sich leicht positiv aus (+0,1 Prozentpunkte) und sonstige Dienstleister (z. B. Kulturbereich und Haushaltsreparaturen) trugen 0,4 Prozentpunkte zur BIP-Entwicklung bei. Die Bruttowertschöpfung bremste insgesamt um 1,0 Prozentpunkte, zu dieser werden (in der Entstehungsrechnung) Gütersteuern (wie Tabak- oder Mehrwertsteuer) hinzugefügt und die Gütersubventionen abgezogen, um das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen zu ermitteln. Aus den Nettogütersteuern ging im ersten Halbjahr ein weiterer positiver Impuls von 0,3 Prozentpunkten hervor.&nbsp;<br /> <br /> Private Konsumausgaben bremsten bei einem Anteil von 69,4 Prozent am BIP die Wirtschaftsentwicklung um 1,4 Prozentpunkte, die Konsumausgaben des Staates hatten mit 0,6 Prozentpunkten einen positiven Beitrag. Außerdem ging im ersten Halbjahr 2026 ein positiver Impuls von 2,4 Prozentpunkten auf Bruttoanlageinvestitionen (24,5% BIP-Anteil) zurück, Vorratsveränderungen bremsten hingegen deutlich (-2,2 Prozentpunkte). Aufgrund etwas stärker gestiegener Importe als Exporte war der Außenbeitrag negativ (-0,1 Prozentpunkte).&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Tue, 08 Sep 2026 02:22:00 +0000</pubDate>
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                    <item>
                        <title>Benzinpreis auf neuem Höchststand</title>
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						Bukarest (ADZ) - Ein Liter Benzin an Bukarester Tankstellen hat am Freitag Preise zwischen 9,5 und 9,7 Lei erreicht. Laut mehreren Medienberichten handelt es sich um einen neuen Höchststand, zuletzt wurden Ende Mai ähnlich hohe Werte erreicht. Diesel kostet demnach 10,1 bis 10,2 Lei pro Liter, wobei am Dienstag eine Steuersenkung für Diesel in Kraft getreten ist – Anfang August hatte der Preis beinah 11 Lei pro Liter erreicht.&amp;nbsp;  In der...
					
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bukarest </strong>(ADZ) - Ein Liter Benzin an Bukarester Tankstellen hat am Freitag Preise zwischen 9,5 und 9,7 Lei erreicht. Laut mehreren Medienberichten handelt es sich um einen neuen Höchststand, zuletzt wurden Ende Mai ähnlich hohe Werte erreicht. Diesel kostet demnach 10,1 bis 10,2 Lei pro Liter, wobei am Dienstag eine Steuersenkung für Diesel in Kraft getreten ist – Anfang August hatte der Preis beinah 11 Lei pro Liter erreicht.&nbsp;<br /> <br /> In der laufenden Woche ist im Rahmen einer erneuten Eskalation im US-Krieg gegen den Iran der Erdölpreis wieder gestiegen. Ein Barrel der Refernzsorte Brent kostete Freitagvormittag rund 95,2 US-Dollar. Im Frühjahr dieses Jahres lag der Ölpreis wochenlang deutlich über 100 US-Dollar, ist im Juni anschließend deutlich unter 80 Dollar gesunken und hat sich seit Anfang Juli wieder erhöht.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Sat, 05 Sep 2026 02:00:00 +0000</pubDate>
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                    <item>
                        <title>Baugenehmigung: Neue Regeln für Bauvorhaben in Rumänien</title>
                        <link>https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/baugenehmigung-neue-regeln-fuer-bauvorhaben-in-rumaenien</link>
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						Das neue rumänische Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Codul amenajării teritoriului, urbanismului și construcțiilor), das am 25. August 2026 in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen im Baugenehmigungsverfahren mit sich. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Bearbeitungsfristen, die Einholung erforderlicher Zustimmungen, Änderungen an genehmigten Bauvorhaben sowie die Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung. Für...
					
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das neue rumänische Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (<em>Codul amenajării teritoriului, urbanismului și construcțiilor</em>), das am <strong>25. August 2026</strong> in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen im Baugenehmigungsverfahren mit sich. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Bearbeitungsfristen, die Einholung erforderlicher Zustimmungen, Änderungen an genehmigten Bauvorhaben sowie die Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung. Für laufende Projekte sind insbesondere die Übergangsregelungen relevant. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Neuerungen dar.<br /> <br /> <strong>Vier Wege zur Durchführung von Bauarbeiten</strong><br /> <br /> Das Gesetzbuch sieht abhängig von Art und Komplexität des Vorhabens vier unterschiedliche Verfahren vor:</p><ul> 	<li>die <strong>Baugenehmigung für Neubauten und größere Baumaßnahmen</strong>;</li> 	<li>das <strong>vereinfachte Anzeigeverfahren</strong> (<em>procedura simplificată a notificării</em>) für Bauarbeiten mit geringer Komplexität;&nbsp;</li> 	<li><strong>genehmigungs- und anzeigefreie Arbeiten</strong> für geringfügige Reparaturen; sowie&nbsp;</li> 	<li>die <strong>Aufstellungsgenehmigung</strong> (<em>aviz de amplasare</em>) als alternatives Verfahren für kleinere städtische Einrichtungen.&nbsp;</li> </ul><p>Für die rechtliche Beurteilung eines Vorhabens ist es daher entscheidend, welcher dieser Kategorien es zuzuordnen ist.&nbsp;<br /> <br /> <strong>Städtebauzertifikat und Genehmigungsverfahren</strong><br /> <br /> Zentraler Ausgangspunkt des Genehmigungsverfahrens bleibt das Städtebauzertifikat (Urbanismuszertifikat – <em>Certificat de Urbanism</em>). Es gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 bis 36 Monaten, bei komplexen öffentlichen Investitionsvorhaben bis zu 60 Monaten.<br /> <br /> Entspricht das geplante Bauvorhaben nicht den geltenden städtebaulichen Vorschriften, wird das Verfahren bis zur Genehmigung der erforderlichen städtebaulichen Regelungen ausgesetzt. Anschließend kann das Verfahren auf Grundlage desselben Städtebauzertifikats fortgeführt werden.<br /> <br /> Auch für katasterrechtliche Zusammenlegungen und Teilungsvorhaben ist grundsätzlich (unabhängig von der Anzahl der von der Teilung oder Zusammenlegung betroffenen Grundstücke) vorab ein Städtebauzertifikat erforderlich. Das Fehlen des erforderlichen Städtebauzertifkats führt zur Nichtigkeit der entsprechenden Rechtsgeschäfte.&nbsp;<br /> <br /> <strong>(Stillschweigende) Zustimmung</strong><br /> <br /> Die Einholung der erforderlichen Zustimmungen (<em>avize și acorduri</em>) nimmt im Baugenehmigungsverfahren in der Praxis häufig viel Zeit in Anspruch. Das neue Gesetzbuch sieht daher mehrere Regelungen vor, die diesen Verfahrensschritt vereinfachen sollen. Bereits im Rahmen eines PUZ-Verfahrens (Gebietsbebauungsplan) eingeholte Zustimmungen müssen unter bestimmten Voraussetzungen im späteren Baugenehmigungsverfahren nicht erneut eingeholt werden.<br /> <br /> Zudem können auf Antrag mehrere erforderliche Zustimmungen über die Kommission für die einheitliche Zustimmung (<em>Comisia de acord unic</em>) eingeholt und anschließend in einer einheitlichen Zustimmung (<em>acord unic</em>) gebündelt werden. Reagiert die zuständige Stelle innerhalb der gesetzlichen Frist weder mit einer Entscheidung noch mit einer Aufforderung zur Ergänzung der Unterlagen oder einer begründeten Ablehnung, gilt die Zustimmung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen als stillschweigend erteilt.<br /> <br /> <strong>Erteilungsfrist und Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung</strong><br /> <br /> Die Baugenehmigung wird weiterhin innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erteilt. Neu ist das Eilverfahren: Auf Antrag und gegen eine besondere Gebühr kann die Genehmigung innerhalb von sieben Arbeitstagen erteilt werden. Die Bau- bzw. Abrissgenehmigung ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Zudem kann sie einmalig für höchstens zwölf Monate ausgesetzt werden.<br /> <br /> <strong>Was gilt für bereits laufende Projekte?</strong><br /> <br /> Für laufende Projekte stellt sich insbesondere die Frage, ob mit Inkrafttreten des neuen Gesetzbuchs bereits durchgeführte Verfahrensschritte wiederholt werden müssen. Grundsätzlich ist dies nicht der Fall: Verfahren zur Ausarbeitung, Abstimmung und Genehmigung von Raumordnungs- und Städtebauplanungen, die bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzbuchs eingeleitet wurden, unterliegen weiterhin den Vorschriften, die zum Zeitpunkt ihrer Einleitung galten.<br /> <br /> Für noch ausstehende Zustimmungen ermöglicht das Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jedoch die Fortführung über das neue integrierte Abstimmungsverfahren. Bereits eingeholte Zustimmungen behalten dadurch ihre Gültigkeit.&nbsp;<br /> <br /> Von besonderer praktischer Bedeutung ist schließlich, dass Städtebauzertifikate, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzbuchs erteilt wurden, weiterhin gültig bleiben.<br /> <br /> <strong>Fazit</strong><br /> <br /> Das neue Gesetzbuch soll Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich schneller und praxisnäher gestalten. Neue Fristen und vereinfachte Verfahren können insbesondere für Bauherren und Investoren spürbare Erleichterungen bringen. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt jedoch vom jeweiligen Bauvorhaben und bei laufenden Projekten&nbsp; vom Stand des bereits eingeleiteten Verfahrens ab.&nbsp;</p>
<hr />
<p>Kontakt und weitere Informationen:</p>
<p><strong>STALFORT Legal. Tax. Audit.</strong></p>
<p>Bukarest – Sibiu – Bistrița<br /> Büro&nbsp; Bukarest:<br /> Tel.:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;+40 – 21 – 301 03 53<br /> Fax.:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;+40 – 21 – 315 78 36<br /> E-Mail:&nbsp; bukarest@stalfort.ro<br /> <a href="http://www.stalfort.ro" target="_blank">www.stalfort.ro</a>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Fri, 04 Sep 2026 02:00:00 +0000</pubDate>
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                    <item>
                        <title>Batteriespeicher im August rund 15 Prozent gewachsen</title>
                        <link>https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/batteriespeicher-im-august-rund-15-prozent-gewachsen</link>
                        <description>
				
						Bukarest (ADZ) - Der Ausbau von Batteriespeichern in Rumänien geht voran: die Speicherkapazität der Anlagen ist landesweit im Monat August von knapp unter 2000 Megawattstunden (MWh) auf rund 2300 MWh angestiegen, während die Leistung um rund 100 MW bis auf 1094 MW Ende des Monats zugelegt hat. Dies geht aus Daten des Netzbetreibers Transelectrica hervor, die von mehreren Wirtschaftsportalen übernommen wurden. Gegenüber April dieses Jahres haben...
					
			</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bukarest </strong>(ADZ) - Der Ausbau von Batteriespeichern in Rumänien geht voran: die Speicherkapazität der Anlagen ist landesweit im Monat August von knapp unter 2000 Megawattstunden (MWh) auf rund 2300 MWh angestiegen, während die Leistung um rund 100 MW bis auf 1094 MW Ende des Monats zugelegt hat. Dies geht aus Daten des Netzbetreibers Transelectrica hervor, die von mehreren Wirtschaftsportalen übernommen wurden. Gegenüber April dieses Jahres haben sich Speicherkapazität und Leistung von Akkus im rumänischen Stromnetz etwa verdoppelt.&nbsp;<br /> <br /> Nach Wasserkraft (6,7 GW) ist die installierte Produktionskapazität von Photovoltaik- (4,2 GW) und Windkraftanlagen (3,3 GW) in Rumänien am höchsten, allerdings hängt die tatsächliche Produktion von Umweltfaktoren wie Sonnenschein oder Wind ab, während der Spitzenkonsum jeweils in den Abendstunden stattfindet. Nach der Abschaltung aufgrund des Niedrigwassers an der Donau der beiden Atomreaktoren des Kernkraftwerks Cernavodă (1,4 GW Kapazität), die normalerweise konstant Strom produzieren, wurde in den vergangenen Wochen teilweise mehr Strom aus Kohleverbrennung produziert und teilweise der Konsum abends aus Importen gedeckt. Besonders <a href="https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/batteriespeicher-immer-wichtiger-fuer-stromversorgung" target="_blank">Bulgarien</a> hat seine Batteriespeicher in den vergangenen Jahren stark ausgebaut, diese können tagsüber auch aus überschüssiger Produktion aus Sonnenenergie aus Rumänien billig geladen werden und abends zu höheren Preisen geliefert werden. Gleichzeitig konnte im August aber auch vermehrt auf einheimische Akkus zurückgegriffen werden, an verschiedenen Tagen wurden abends während mehreren Stunden rund 500 bis 600 MW aus Batterien ins Stromnetz eingespeist, was in die Nähe der Produktion eines Kernreaktors bei Cernavodă kommt.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Thu, 03 Sep 2026 02:22:00 +0000</pubDate>
                    </item>
                
                    <item>
                        <title>40.000 mehr Arbeitslose als vor einem Jahr</title>
                        <link>https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/40000-mehr-arbeitslose-als-vor-einem-jahr</link>
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						Bukarest (ADZ) - Die Arbeitslosenrate in Rumänien lag im Juli dieses Jahres bei 6,4 Prozent – 0,5 Prozentpunkte höher als vor einem Jahr. Die Anzahl der Arbeitslosen hat laut einer Mitteilung von Dienstag des Nationalen Statistikamtes (INS) knapp 527.000 Personen erreicht, etwa 40.000 mehr als im Juli vergangenen Jahres. Gegenüber dem Zeitraum April bis Juni 2026 ist im Juli sowohl die Anzahl arbeitsloser Personen gesunken (um rund 25.000 bis...
					
			</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bukarest </strong>(ADZ) - Die Arbeitslosenrate in Rumänien lag im Juli dieses Jahres bei 6,4 Prozent – 0,5 Prozentpunkte höher als vor einem Jahr. Die Anzahl der Arbeitslosen hat laut einer Mitteilung von Dienstag des Nationalen Statistikamtes (INS) knapp 527.000 Personen erreicht, etwa 40.000 mehr als im Juli vergangenen Jahres. Gegenüber dem Zeitraum April bis Juni 2026 ist im Juli sowohl die Anzahl arbeitsloser Personen gesunken (um rund 25.000 bis 30.000) als auch die Quote um 0,4 Prozentpunkte zurückgegangen. Allerdings hat INS die Daten für April, Mai und Juni 2026 revidiert und die Arbeitslosigkeit in diesen Monaten bei rund 6,8 Prozent eingeschätzt, davor ist das Statistikamt noch von lediglich 6,3 Prozent ausgegangen.&nbsp;&nbsp;<br /> <br /> Außerdem hat die Jugendarbeitslosigkeit (unter 15- bis 24-Jährigen) jüngsten Daten zufolge im Juni 30,8 Prozent erreicht, fast fünf Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr. Junge Frauen sind dabei mit 34,3 Prozent deutlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als junge Männer (28,5 Prozent). Auch bei der allgemeinen Erwerbslosenquote (15- bis 74-Jährige) stehen Frauen (6,7 Prozent) schlechter da als Männer (6,2 Prozent).&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Wed, 02 Sep 2026 02:00:00 +0000</pubDate>
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                    <item>
                        <title>Haushaltsdefizit hat deutlich abgenommen</title>
                        <link>https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/haushaltsdefizit-hat-deutlich-abgenommen</link>
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						Bukarest (ADZ) – Das Defizit des konsolidierten Staatshaushalts ist in den ersten sieben Monaten 2026 auf knapp 48 Milliarden Lei gesunken. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte es noch weit über 76 Milliarden Lei betragen. Damit verringerte sich das Defizit nominal um 37 Prozent und sank von fast vier auf 2,34 Prozent der Wirtschaftsleistung.  Grund für die Verbesserung waren vor allem höhere Einnahmen. Sie stiegen um mehr als 11 Prozent auf...
					
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bukarest </strong>(ADZ) – Das Defizit des konsolidierten Staatshaushalts ist in den ersten sieben Monaten 2026 auf knapp 48 Milliarden Lei gesunken. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte es noch weit über 76 Milliarden Lei betragen. Damit verringerte sich das Defizit nominal um 37 Prozent und sank von fast vier auf 2,34 Prozent der Wirtschaftsleistung.<br /> <br /> Grund für die Verbesserung waren vor allem höhere Einnahmen. Sie stiegen um mehr als 11 Prozent auf über 412 Milliarden Lei, während die Ausgaben nur um rund drei Prozent zunahmen. Die Steuereinnahmen legten um 15,4 Prozent zu. Die Netto-Einnahmen aus der Mehrwertsteuer stiegen sogar um 26,5 Prozent auf rund 90 Milliarden Lei.&nbsp;<br /> <br /> Auch die Einnahmen aus EU-Erstattungen und Zuschüssen erhöhten sich deutlich um über 30 Prozent. Finanzminister Alexandru Nazare sprach von einer anhaltenden Verringerung des Haushaltsdefizits und einer Stabilisierung der Staatsfinanzen, bei Zunahme der Investitionen.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Tue, 01 Sep 2026 11:36:37 +0000</pubDate>
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                    <item>
                        <title>Schwächste Woche im Jahr vermasselt der Börse den August, Kapitalisierung dennoch auf Höchststand</title>
                        <link>https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/schwaechste-woche-im-jahr-vermasselt-der-boerse-den-august-kapitalisierung-dennoch-auf-hoechststand</link>
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						Die Bukarester Wertpapierbörse erlebte eine scharfe Korrektur kurz vor Abschluss eines ansonsten nichts Schlechtes verheißenden August. Nachdem die wichtigsten Indizes in der Vorwoche neue Rekordstände erreicht hatten, fielen sie in der letzten vollen Handelswoche im Monat im Durchschnitt um 3,3 Prozent – dem größten Rückgang in diesem Jahr. Nur der Finanzwerte-Index BET-FI, ohnehin mit dem niedrigsten Wochenverlust, tanzte mal wieder aus der...
					
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bukarester Wertpapierbörse erlebte eine scharfe Korrektur kurz vor Abschluss eines ansonsten nichts Schlechtes verheißenden August. Nachdem die wichtigsten Indizes in der Vorwoche neue Rekordstände erreicht hatten, fielen sie in der letzten vollen Handelswoche im Monat im Durchschnitt um 3,3 Prozent – dem größten Rückgang in diesem Jahr. Nur der Finanzwerte-Index BET-FI, ohnehin mit dem niedrigsten Wochenverlust, tanzte mal wieder aus der Reihe. Er hatte Ende Februar mit minus 7,9 Prozent seinen höchsten Wochenverlust in diesem Jahr registriert.<br /> <br /> Der Hauptindex BET verlor auf Wochensicht 3,9 Prozent oder 1429,95 Punkte, der BETPlus zog nach mit einem Verlust von 3,8 Prozent oder 202,91 Punkten. Am stärksten traf es in der vergangenen Woche den ROTX, er ging um 4,1 Prozent (3344,56 Punkte) zurück. Der Energiewerte Index verlor auf Wochensicht 3,99 Prozent, das entspricht in seinem Fall 111,43 Punkten.<br /> <br /> <strong>Schwache Monatsperformance zeichnet sich ab</strong><br /> <br /> Diese Entwicklung lässt auf die Monatsperformance schließen, da zum Redaktionsschluss nur noch die Montagswerte für ein vollständiges Bild im August fehlten. Und die dürften das Bild nicht grundlegend ändern, da die Indizes auf Monatssicht im Durchschnitt 1,9 Prozent verloren haben. Nur das Monatsplus des Finanzwerte-Index BET-FI rettete gewissermaßen den August, da dieser 5,8 Prozent auf Monatssicht zulegte, während der Hauptindex BET 3,9 Prozent verlor, der BETPlus 3,8 Prozent, der ROTX 4,2 Prozent und der BET-NG 3,4 Prozent. Genaue Daten gibt es im Börsenbericht der kommenden Woche.<br /> <br /> <strong>Nuclearelectrica erregt Aufmerksamkeit&nbsp;</strong><br /> <br /> Aufmerksamkeit erregte in der vergangenen Woche der überraschende Rücktritt des Generaldirektors des AKW-Betreibers S.N. Nuclearelectrica S.A. (SNN, 64,8 Lei, ISIN ROSNNEACNOR8) nach neun Jahren im Amt. Das Unternehmen hatte vor der Rücktrittverkündung für das erste Halbjahr ein konsolidiertes Ergebnis von 1,08 Milliarden Lei (plus 30,6 Prozent zum entsprechenden Vorjahreszeitraum) gemeldet. Allerdings war der Gewinn wegen anhaltender Dürre und damit verbundener Abschaltung beider Reaktoren im zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 16 Prozent auf 296 Millionen Lei zurückgegangen. Die Aktie verlor auf Wochensicht nur 0,15 Prozent, auf Monatssicht liegt der Verlust bereits bei 4,7 Prozent. Seit Jahresbeginn hat die Aktie 18 Prozent dazugewonnen.<br /> <br /> <strong>Run auf Rompetrol geht weiter</strong><br /> <br /> Der Run auf die Erdöl-Aktien Rompetrol Rafinare S.A. (RRC, 0,24 Lei, ISIN ROPTRMACNOR5) lief indes weiter. Die Aktie erreichte am vergangenen Freitag bei 0,324 Lei je Aktie ein neues 52-Wochen-Hoch, schloss aber 26 Prozent darunter. Auf Wochensicht legte die Aktie 47,2 Prozent zu. Rompetrol Rafinare S.A. verzeichnete 40 Millionen US-Dollar Gewinn bei einem Umsatz von 3,5 Milliarden US-Dollar im ersten Halbjahr und hat einen sogenannten Free Float (frei im Markt verfügbare Aktien) von 0,7 Prozent. Das Unternehmen wird mehrheitlich vom kasachischen Konzern KMG INTERNATIONAL N.V. (zu 48,1 Prozent) und vom rumänischen Energieministerium (zu 44,7 Prozent) gehalten. Seit Jahresbeginn stieg der Wert der RRC-Aktie um 233 Prozent.<br /> <br /> <strong>Höchste Marktkapitalisierung in diesem Jahr</strong><br /> <br /> Dennoch glänzte die letzte volle Handelswoche im August mit der höchsten Marktkapitalisierung in diesem Jahr. Sie überschritt im Tagesdurchschnitt die 725-Milliarden-Lei Marke und kletterte auf 726,8 Milliarden Lei – mit einer Spitze am vergangenen Mittwoch bei 732,6 Milliarden Lei. Und auch in einer recht harschen Korrektur erreichten wieder einige Emittenten neue 52-Wochen-Höchststände. So kamen die Aktien der Erste Group Bank AG (EBS, 647 Lei, ISIN AT0000652011) auf 659 Lei je Aktie, schlossen im Wochenrückblick 2 Prozent darunter. Der Hersteller von Elektrogeräten AETA S.A. (ELGS, 0,302 Lei, ISIN ROELGSACNOR6) erreichte in der vergangenen Woche den Stand von 0,302 Lei je Aktie. Die Investmentgesellschaft INFINITY CAPITAL INVESTMENTS S.A. (INFINITY, 4,8 Lei, ISIN ROSIFEACNOR4) registrierte bei 4,95 sein neue 52-Wochen-Hoch, die Patria Bank S.A. (PBK, 0,16 Lei, ISIN ROBACRACNOR6) bei 0,161.<br /> <br /> <strong>Devisen</strong><br /> <br /> Der rumänische Leu musste parallel zu einer schwachen Performance der Börse gegenüber Euro und US-Dollar einstecken. Der Euro bewegte sich wieder in gewohnt stabiler Manier und legte auf Wochensicht nur 0,006 Prozent (0,0003 Lei) zu. Der US-Dollar holte kräftiger auf, legte 0,0245 Lei oder 0,55 Prozent zu auf Wochensicht. Gestern starteten der Euro bei 5,2584 Lei und der US-Dollar bei 4,5171 Lei in den letzten Handelstag des Augusts.&nbsp;</p>
<hr />
<p><em>Die hier dargestellten Angaben und Mitteilungen sind ausschließlich zur Information bestimmt. Sie stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Keine der hier enthaltenen Informationen begründet in keinem Land und gegenüber keiner Person eine Aufforderung, ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Der Autor haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen, die ausgehend von der Benutzung der hier dargestellten Mitteilungen entstehen können. Alle Werte entstammen der letzten vor Redaktionsschluss abgeschlossenen Handelssitzung.&nbsp;</em></p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Tue, 01 Sep 2026 02:00:00 +0000</pubDate>
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                        <title>Neues Recht für Raumordnung, Stadtplanung und Bauwesen in Rumänien – Wichtige Grundsätze</title>
                        <link>https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/neues-recht-fuer-raumordnung-stadtplanung-und-bauwesen-in-rumaenien-wichtige-grundsaetze</link>
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						Im August 2026 ist das Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Codul amenajării teritoriului, urbanismului și construcțiilor) in Kraft getreten.  Die öffentliche Diskussion darüber ist teils von vereinfachenden Darstellungen geprägt, sodass einige Klarstellungen sinnvoll sind.  Folgende Gesetze werden ersetzt:  •&amp;nbsp;&amp;nbsp; &amp;nbsp;Gesetz 350/2001 über Raumordnung und Stadtplanung; •&amp;nbsp;&amp;nbsp; &amp;nbsp;Gesetz 50/1991 über die Genehmigung...
					
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Im August 2026 ist das Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (<em>Codul amenajării teritoriului, urbanismului și construcțiilor</em>) in Kraft getreten.<br /> <br /> Die öffentliche Diskussion darüber ist teils von vereinfachenden Darstellungen geprägt, sodass einige Klarstellungen sinnvoll sind.<br /> <br /> Folgende Gesetze werden ersetzt:<br /> <br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;<strong>Gesetz 350/2001</strong> über Raumordnung und Stadtplanung;<br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;<strong>Gesetz 50/1991 </strong>über die Genehmigung von Bauarbeiten<br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;<strong>Teile des Gesetzes 10/1995</strong> über die Bauqualität&nbsp;<br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen.&nbsp;<br /> <br /> Dies bewirkt erhebliche Veränderungen mit praktischer Bedeutung für Bauherren, Eigentümer, Projektträger und Kommunalverwaltungen.<br /> <br /> Das Gesetz Nr. 7/1996 über Kataster- und Immobilienpublizität bleibt unberührt.<br /> <br /> <strong>Wesentliche Änderungen im Überblick:</strong></p><ul> 	<li>&nbsp;<strong>Vereinfachte Verfahren für Häuser und Nebengebäude im ländlichen Raum</strong></li> </ul><p>Für einzelne Einfamilienhäuser bis zu 150 m<sup>2</sup> (Erdgeschoss oder Untergeschoss und Erdgeschoss, ohne Keller), die im Innenbereich im ländlichen Raum und außerhalb von Schutzgebieten liegen, wird keine klassische Baugenehmigung mehr erteilt – die Arbeiten können nach folgenden Vorgaben auf der Grundlage einer an die Gemeinde übermittelten Meldung durchgeführt werden:<br /> <br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;Es ist ein Bauplan (<em>proiect tehnic de execuție cu conținut simplificat</em>) in Form eines von den Behörden bereitgestellten Musterbauplans oder eines individuellen Plans von einem Architekten oder Planungsingenieur einzureichen;<br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;Dieser Bauplan muss vom leitenden Architekten des Kreises genehmigt werden;<br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;Die zuständige Behörde prüft, ob die örtlichen städtebaulichen Vorschriften die Errichtung des Vorhabens in dem betreffenden Gebiet zulassen.<br /> Nebenanlagen an Wohnhäusern bis 50m<sup>2</sup>, etwa Garagen, überdachte Terrassen, Pergolen, Sommerküchen oder Sanitäranlagen sowie Schwimmbecken können im ländlichen Raum ebenfalls in diesem Meldeverfahren errichtet werden.&nbsp;</p><ul> 	<li><strong>Nachträgliche Genehmigung ungenehmigter Bauwerke</strong></li> </ul><p>Das neue Gesetz enthält Regelungen zu nachträglichen Verfahren für Bauwerke, die ohne Baugenehmigung oder abweichend davon errichtet wurden.&nbsp;<br /> <br /> Der Anwendungsbereich umfasst grundsätzlich<br /> <br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;Einfamilienhäuser mit Erdgeschoss oder mit Erd- und Obergeschoss sowie einer Fläche von maximal 150 m<sup>2</sup>;<br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;Nebengebäude von Wohnhäusern oder landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Fläche von maximal 150 m<sup>2</sup>;<br /> •&nbsp;&nbsp; &nbsp;Balkonverglasungen, die nicht in den öffentlichen Raum hineinragen.&nbsp;<br /> <br /> Die Voraussetzungen eines etwaigen vereinfachten oder nachträglichen Verfahrens sind im Einzelfall zu prüfen.<br /> <br /> Für historische Denkmäler und Bauten in Schutzgebieten ist die Möglichkeit einer Nachgenehmigung nach den einschlägigen Vorschriften grundsätzlich nicht gegeben.<br /> <br /> Für andere Arten von Bauten kann ebenfalls eine Nachgenehmigung in Frage kommen, allerdings nur gegen Zahlung einer Gebühr für das Urbanismuszertifikat (städtebauliche Bescheinigung) und die Genehmigung sowie der entsprechenden Beiträge an die staatliche Bauaufsichtsbehörde, die zehnmal höher sind als bei einer von Anfang an rechtmäßigen Errichtung.</p><ul> 	<li>&nbsp;<strong>&nbsp;Folgen unterlassener/ nicht beachteter Genehmigungen</strong></li> </ul><p>Bei nicht genehmigten oder nachgenehmigten Gebäuden erhöht sich die Gebäudesteuer um 100 % ab dem Zeitpunkt, an dem die Stadtverwaltung den Sachverhalt feststellt, bis zu dem Zeitpunkt der Nachgenehmigung oder des Abrisses.<br /> <br /> Selbstverständlich beseitigt die Zahlung der Steuern die Rechtswidrigkeit des Bauwerks nicht automatisch – dieses muss auch die städtebaulichen Vorschriften und die Qualitätsstandards (Festigkeit, Brandschutz usw.) einhalten, was durch ein technisches Gutachten nachzuweisen ist.<br /> Unterbleibt eine erforderliche baurechtliche Klärung, können die zuständigen Behörden im Rahmen der einschlägigen Vorschriften Maßnahmen zur Beseitigung rechtswidriger Bauwerke ergreifen oder deren Abriss vor Gericht beantragen. Die Reichweite der Regelungen zu nachträglichen Verfahren und die jeweiligen Voraussetzungen sind anhand der einschlägigen Vorschriften und Übergangsregelungen des neuen Gesetzbuches im Einzelfall zu prüfen.</p><ul> 	<li><strong>&nbsp; Schnellere und digitalisierte Genehmigungsverfahren</strong></li> </ul><p>Im Rahmen des neuen Gesetzbuchs ist eine „zentrale Anlaufstelle“ vorgesehen, über die ein Bauantrag online eingereicht und der Bearbeitungsstand verfolgt werden kann. Darüber hinaus sollen integrierte Genehmigungen für schnellere Verfahren, kürzere Fristen, eine einfachere Rückverfolgbarkeit sowie eine genauere Nachverfolgung des Dokumentenflusses sorgen.</p>
<p><strong>Fazit</strong><br /> <br /> Das neue Gesetzbuch ist geeignet, den Bau aus verfahrensrechtlicher Sicht zu erleichtern.<br /> <br /> Ebenso kann es in einigen Fällen dazu dienen, unrechtmäßige Bauten nachträglich in die Gesetzmäßigkeit zu überführen. Es ermöglicht allerdings nicht ein „regelloses Bauen“; das Verfahren sieht einen Bauplan und eine Überprüfung unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vor. Es ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich.</p>
<p><br /> <strong>Kontakt und weitere Informationen:</strong></p>
<p><strong>STALFORT Legal. Tax. Audit.</strong></p>
<p><strong>Bukarest – Sibiu – Bistrița<br /> Büro &nbsp;Bukarest:<br /> Tel.: &nbsp; &nbsp; &nbsp; +40 – 21 – 301 03 53<br /> Fax.: &nbsp; &nbsp; &nbsp; +40 – 21 – 315 78 36<br /> E-Mail: &nbsp;bukarest@stalfort.ro<br /> www.stalfort.ro</strong></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Fri, 28 Aug 2026 01:35:00 +0000</pubDate>
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                        <title>Rumänische Börse mit neuen Rekordständen für Indizes, Erdölaktie legt kräftig zu</title>
                        <link>https://adz.news/wirtschaft/artikel-wirtschaft/artikel/rumaenische-boerse-mit-neuen-rekordstaenden-fuer-indizes-erdoelaktie-legt-kraeftig-zu</link>
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						Die Aufwärtsbewegung der vorvergangenen Woche setzte sich verstärkt fort, was in der vergangenen Woche zu neuen Rekordständen bei den rumänischen Indizes führte. Vor allem der Finanzwerte-Index BET-FI preschte vor und legte auf Wochensicht mit 4,68 Prozent fast viermal mehr zu als der Durchschnitt. Dieser lag bei 1,85 Prozent, wobei BETPlus und ROTX den Durchschnitt diesmal etwas ausbremsten. Dennoch kletterten alle anderen wichtigen Indizes am...
					
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Aufwärtsbewegung der vorvergangenen Woche setzte sich verstärkt fort, was in der vergangenen Woche zu neuen Rekordständen bei den rumänischen Indizes führte. Vor allem der Finanzwerte-Index BET-FI preschte vor und legte auf Wochensicht mit 4,68 Prozent fast viermal mehr zu als der Durchschnitt. Dieser lag bei 1,85 Prozent, wobei BETPlus und ROTX den Durchschnitt diesmal etwas ausbremsten. Dennoch kletterten alle anderen wichtigen Indizes am vergangenen Mittwoch auf neue Rekordstände: Der Hauptindex BET schaffte es auf 36.487,21 Punkte, fiel am Donnerstag etwas zurück und schloss die Woche mit einem Plus von 1,12 Prozent. Der BETPlus erreichte zur Mitte der Handelswoche 5.277,74 Punkte und schloss am Freitag bei 5271,86 Punkten (Wochenplus 1,08 Prozent). Der BET-FI erreichte am Freitag seinen neuen Rekordstand bei 115.684,49 Punkten. Der ROTX schaffte es am vergangenen Mittwoch auf 82.418,50 Punkte, fiel am Folgetag etwas zurück und schloss die Woche mit einem Plus von 1,04 Prozent bei 82.290,69 Punkten. Der Energiewerte-Index schließlich legte auf Wochensicht 1,35 Prozent zu und schloss die Handelswoche bei 2789,34 Punkten. Am Mittwoch registrierte er bei 2790,23 Punkten seinen neuen Rekordstand.<br /> <br /> <strong>Wieder steigende Umsätze</strong><br /> <br /> Erfreulicherweise stiegen diesmal auch die Umsätze an. Das Plus zur Vorwoche belief sich auf Millionen Lei oder Prozent. Somit wurden wieder deutlich mehr als 500 Millionen Lei mit Aktien umgesetzt. Diesmal trug der Fonds Proprietatea (FP, 0,628 Lei, ISIN ROFPTAACNOR5) mit 141,7 Millionen Lei oder 25,8 Prozent am höchsten bei – wobei allein am Dienstag vergangener Woche in nur fünf Sonderdeals 130,8 Millionen Lei mit FP-Aktien umgesetzt wurden. Gefolgt wurde der Fonds von der Bank Transilvania S.A. (TLV, 37,32 Lei, ISIN ROTLVAACNOR1) mit einem Volumen von 76,7 Millionen Lei. An dritter Stelle stand der Erdgaserzeuger S.N.G.N. Romgaz S.A. (SNG, 19,9 Lei, ISIN ROSNGNACNOR3). Letzterer erreicht in der vergangenen Woche sogar ein neues 52-Wochen-Hoch bei 20,5 Lei je Aktie.<br /> <br /> SNG-Papiere waren übrigens Teil der 10 Emittenten starken Gruppe jener, die in der vergangenen Woche neue Jahreshochs erreicht haben und Teil der 42 Emittenten starken Gruppe, die in der vergangenen Woche Kurszuwächse erlebt haben.<br /> <br /> <strong>Erdölaktie verdoppelt fast Wert</strong><br /> <br /> Überflieger der Woche war der Erdölförderer Rompetrol Rafinare S.A. (RRC, 0,163 Lei, ISIN ROPTRMACNOR5), dessen Aktien auf Wochensicht 78,14 Prozent zulegten. Der sehr niedrige sogenannte Free-float – die Anzahl der im Markt frei verfügbaren Aktien – und gute Halbjahreszahlen (das Unternehmen verzeichnete 40 Millionen US-Dollar Gewinn bei einem Umsatz von 3,5 Milliarden US-Dollar im ersten Halbjahr) führten zu dieser Entwicklung.<br /> <br /> <strong>Berichtssaison läuft weiter</strong><br /> <br /> Weitere gute Nachrichten kamen vom Flugzeugbauer AEROSTAR S.A. (ARS, 19,6 Lei, ISIN ROAEROACNOR5), der für das zweite Quartal ein Gewinnplus von 82 Prozent auf 45,6 Millionen Lei und ein Umsatzplus von 36 Prozent auf knapp 199 Millionen Lei meldete. Die Aktie ging auf Wochensicht um ein Prozent zurück, Anleger hatten die guten Ergebnisse bereits in der Vorwoche eingepreist (plus 7 Prozent).<br /> <br /> Der Börsenbetreiber Bursa De Valori București SA (BVB, 86,2 Lei, ISIN ROBVBAACNOR0) verzeichnete im zweiten Quartal dieses Jahres um 27 Prozent mehr Einkünfte (12,8 Millionen Lei) und einen Gewinn in Höhe von 4,7 Millionen Lei im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal. Die Aktie verlor dennoch knapp 3 Prozent auf Wochensicht, wohl vor allem deswegen, weil Dividendenzahlungen den Gewinn stützten und keine neuen Listungen.<br /> <br /> <strong>Devisen</strong><br /> <br /> Euro und US-Dollar entwickelten sich unterschiedlich zum rumänischen Leu in der vergangenen Woche. Während die europäische Gemeinschaftswährung sich nach einer Woche leichter Verluste (minus 0,22 Prozent) wieder fasste und zulegte, setzt sich der Abwertungstrend des US-Dollar fort. Nach einem Minus von 0,43 Prozent in der Vorwoche, verlor die nordamerikanische Leitwährung weiter – und mit 1,02 Prozent sogar ungewohnt viel. Der Euro machte mit einem Wochenplus von 0,28 Prozent den Verlust der Vorwoche wieder wett. Gestern startete der Euro bei einem Stand von 5,2581 Lei, der US-Dollar bei 4,4926 Lei in die letzte volle August-Handelswoche.</p>
<p><br /> <em>Die hier dargestellten Angaben und Mitteilungen sind ausschließlich zur Information bestimmt. Sie stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Keine der hier enthaltenen Informationen begründet in keinem Land und gegenüber keiner Person eine Aufforderung, ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Der Autor haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen, die ausgehend von der Benutzung der hier dargestellten Mitteilungen entstehen können. Alle Werte entstammen der letzten vor Redaktionsschluss abgeschlossenen Handelssitzung.</em></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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			<pubDate>Tue, 25 Aug 2026 01:27:00 +0000</pubDate>
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                        <title>„Versagungsvermerk“ – Wenn der Wirtschaftsprüfer kein Urteil abgeben kann</title>
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						Einige Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen; andere entscheiden sich freiwillig dafür.  Der Wirtschaftsprüfungsbericht ist mehr als eine formelle Angelegenheit. Der Prüfer beurteilt dabei, ob der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß dargestellt ist Je nach Prüfungsergebnis erteilt er einen uneingeschränkten oder eingeschränkten Bestätigungsvermerk – in manchen...
					
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Einige Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen; andere entscheiden sich freiwillig dafür.<br /> <br /> Der Wirtschaftsprüfungsbericht ist mehr als eine formelle Angelegenheit. Der Prüfer beurteilt dabei, ob der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß dargestellt ist Je nach Prüfungsergebnis erteilt er einen uneingeschränkten oder eingeschränkten Bestätigungsvermerk – in manchen Fällen versagt er jedoch das Prüfungsurteil.<br /> <br /> Was bedeutet es, wenn der Prüfer einen Versagungsvermerk abgibt und damit kein Prüfungsurteil abgibt? Der Jahresabschluss ist dadurch nicht zwangsläufig falsch. Der Prüfer konnte jedoch keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise erlangen, um ein Prüfungsurteil zu bilden. Es fehlen somit verlässliche Grundlagen, um zu beurteilen, ob die Zahlen zutreffend sind.&nbsp;<br /> <br /> <strong>Versagungsvermerk auch bei profitablen Unternehmen</strong><br /> <br /> Ein Praxisbeispiel:<br /> <br /> Ein Unternehmen erzielt im Berichtsjahr Gewinne und hat das Nettoaktivvermögen (Eigenkapital) deutlich erhöht. Dennoch kann der Prüfer mangels Prüfungsnachweisen kein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss abgeben, was zum Versagungsvermerk führt.<br /> <br /> Ein Versagungsvermerk besagt somit nicht, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig, unrentabel oder in Fehlverhalten verwickelt ist. Er stellt jedoch die Zuverlässigkeit und Prüfbarkeit der Finanzinformationen infrage. Er beruht i.d.R. nicht auf einem einzelnen Buchhaltungsfehler, sondern auf fehlenden Prüfungsnachweisen in mehreren Bereichen.<br /> <br /> <strong>Wenn Belege genauso wichtig sind wie Zahlen</strong><br /> <br /> Ein wiederkehrendes Thema bei Jahresabschlussprüfungen ist die Vorlage ausreichender Belege. Im vorliegenden Fall forderte der Prüfer für bestimmte Ausgaben u.a. Verträge, Abnahmeunterlagen und Arbeitsberichte an – diese lagen jedoch nicht vollständig vor.<br /> <br /> In der Buchhaltung gilt der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“. Der Wirtschaftsprüfer prüft daher nicht nur den Buchungssatz, sondern auch, ob der Betrag zutreffend erfasst wurde. Dokumente müssen belegen, dass die Transaktion betrieblich veranlasst, vereinbart, tatsächlich durchgeführt, zutreffend bewertet und der richtigen Periode zugeordnet wurde.&nbsp;<br /> <br /> Die Jahresendinventur ist ebenfalls wesentlich: Sie gleicht die Buchführung mit den tatsächlich vorhandenen Vermögenswerten ab. Im vorliegenden Fall wurden Differenzen zwischen Inventardaten und Buchhaltungsunterlagen sowie bestimmte Bewegungen nicht ausreichend erläutert und abgestimmt.<br /> <br /> Solche Mängel können nicht nur den Wert von Vorräten und Anlagevermögen, sondern auch Aufwendungen, das Ergebnis, den Gewinn und das Eigenkapital beeinflussen. Können diese Posten nicht ausreichend geprüft werden, betrifft die Unsicherheit mehrere Bereiche des Jahresabschlusses.<br /> <br /> Die Folgen können erheblich sein. Kann der Prüfer die Auswirkungen nicht ausreichend beurteilen, kann er die für Stakeholder zentrale Frage nicht beantworten: Stellt der Jahresabschluss die Finanz- und Ertragslage zutreffend dar?<br /> <br /> <strong>Wenn Probleme wiederholt auftreten</strong><br /> <br /> Treten solche Mängel wiederholt auf, kann dies u.a. auf Schwächen bei internen Kontrollen, Informationsflüssen in Buchhaltungsprozessen oder in der Managementaufsicht hindeuten.<br /> <br /> Das einmalige Fehlen eines Dokuments kann auf ein administratives Versäumnis zurückzuführen sein. Wiederholte Schwierigkeiten bei der Vorlage von Belegen, der Abstimmung von Aufzeichnungen oder der Dokumentation von Transaktionen deuten jedoch auf Verbesserungsbedarf in den Prozessen hin.<br /> Daher ist ein Prüfungsbericht mehr als ein formelles Testat. Er kann Hinweise auf die Qualität des Finanzmanagements und der Governance eines Unternehmens geben.<br /> <br /> <strong>Bedeutung eines Prüfungsberichts</strong><br /> <br /> Jahresabschlüsse bilden eine Grundlage für Entscheidungen von Gesellschaftern/ Aktionären, Banken, Investoren, Geschäftspartnern und Behörden. Zahlen müssen nicht nur „gut“, sondern auch belegt und unabhängig prüfbar sein.<br /> <br /> Ein Versagungsvermerk belegt, dass der Prüfer keine ausreichenden Prüfungsnachweise für seinen Bericht erlangen konnte, und kann die Verlässlichkeit der Finanzinformationen beeinträchtigen. Er löst zusätzliche Fragen, Informationsanforderungen und Prüfungen sowie eine erhöhte Vorsicht bei wirtschaftlichen Entscheidungen aus.<br /> <br /> <strong>Fazit</strong><br /> <br /> Der Wert einer Prüfung liegt im Vertrauen, das bei Nutzern der Finanzinformationen entsteht. Ein Versagungsvermerk, der selbst bei gesunder finanzieller Lage möglich ist, begrenzt dieses Vertrauen.&nbsp;<br /> <br /> Er bedeutet dabei nicht automatisch, dass Fehler im Jahresabschluss oder Fehlverhalten vorlagen, sondern signalisiert Schwächen in internen Prozessen.<br /> <br /> Für Management und Abschlussadressaten ergeben sich daraus Fragen und Handlungsbedarf bzgl. der Ursachen, Risiken und erforderlichen Maßnahmen. Die fehlende Prüfungsgrundlage kann für Entscheidungen ebenso relevant sein wie ein erteiltes Prüfungsurteil.</p>
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			<pubDate>Fri, 21 Aug 2026 02:00:00 +0000</pubDate>
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