Auch EU-Rechtsstaatsbericht rechnet mit Zuständen in Justiz ab

Staatsanwälte: Berichte sollten Verallgemeinerungen vermeiden

Symbolfoto: pixabay.com

Bukarest/Brüssel (ADZ) – Die EU-Kommission bescheinigt Rumänien im aktuellen Rechtsstaatsbericht nur begrenzte Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung. Die Ergebnisse der Strafverfolgung seien im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben, während untergeordnete Gerichte weiterhin Korruptionsverfahren einstellen und Urteile auf der Grundlage von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zur Verjährung aufheben. Diese Praxis, die auch Verfahren gegen hochrangige Politiker betrifft, war Ende letzter Woche auch unmissverständlich vom Gerichtshof der EU als falsch eingestuft worden.

Brüssel fordert Rumänien auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit Straftaten innerhalb der Justiz, darunter auch Korruptionsdelikte, konsequent untersucht und verfolgt werden. Nach Einschätzung der Kommission bestehen weiterhin Defizite, weil bisher keine gesetzlichen Änderungen beschlossen wurden, die die Unabhängigkeit ranghoher Staatsanwälte stärken oder die Organisation der Kriminalpolizei neu regeln.

Der Bericht hält zudem fest, dass einige Richter und Staatsanwälte nach wie vor ungerechtfertigten Druck aus dem Justizsystem verspüren. Einzelne Richter seien sogar wegen ihrer Absicht, europäische Gerichte anzurufen, von Verfahren ausgeschlossen worden. 

Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Kritik zurück. Der Bericht belege weder systemische Fehlfunktionen der Staatsanwaltschaft noch die Schlussfolgerung, dass der geltende Rechtsrahmen für die Justiz zu einer Verschlechterung des Systems geführt habe. Kritik sei akzeptabel, müsse aber auf überprüfbaren Tatsachen und objektiven Bewertungen beruhen: Pauschalisierungen könnten das Vertrauen der Bürger in die Justiz und die staatlichen Institutionen beeinträchtigen. Der Brüsseler Bericht rügt auch das Umfeld, in dem die Arbeit der Medien erfolgt.