Bukarest (ADZ) – Für den designierten Premierminister Siegfried Mureșan (PNL) und dessen Kabinett schlägt am Mittwoch die Stunde der Wahrheit: Das Parlament will am Nachmittag in einer Plenumssitzung darüber abstimmen, ob es Mureșan und seiner Ministerriege das Vertrauen ausspricht oder verweigert. Das Abstimmungsergebnis gilt als durchaus absehbar, da Mureșan es nicht geschafft hat, eine Mehrheit hinter sich zu bringen.
Nach zwei konsekutiven Weigerungen des Parlaments, eine neue Regierung zu bestätigen, wäre folglich der Weg frei für vorgezogene Neuwahlen. Präsident Nicușor Dan, der nun wieder am Zug ist, hat die Wahl zwischen einem dritten Regierungsbildungsversuch, sei es mit PSD-Chef Sorin Grindeanu oder einem Technokraten als designiertem Premier, und der Auflösung des Parlaments. PSD und AUR feilen daher zurzeit emsig an einem Bündnis, wobei die Rechtspopulisten den Schulterschluss mit der PSD zum einen von ihrer Regierungsbeteiligung und zum anderen vom Amt des Senatspräsidenten abhängig machen, der im Fall einer Amtsenthebung des Staatspräsidenten laut Verfassung kommissarisch dessen Amt übernimmt.
Die Liberalen scheinen indes vorgezogene Neuwahlen vorzuziehen: So verlautete der Abgeordnete Alexandru Muraru, dass seine Partei überlege, das Verfassungsgericht zwecks zusätzlicher Auslegung des Artikels 89 anzurufen, sollte der Staatschef das Parlament nach zwei gescheiterten Regierungsbildungsversuchen nicht auflösen und vorgezogene Neuwahlen ansetzen. Art. 89 der Verfassung sieht vor, dass das Staatsoberhaupt unter diesen Umständen nach Konsultationen mit den Präsidenten des Ober- und Unterhauses sowie Fraktionschefs das Parlament auflösen kann – ergo nicht muss.
