Bukarest (ADZ) – Das Parlament berät über einen Gesetzentwurf, der den Verkauf von im Labor gezüchtetem Fleisch verbieten soll. Die Regelung soll gelten, bis auf EU-Ebene ein einheitlicher Rechtsrahmen zur Sicherheitsbewertung solcher Lebensmittel besteht. Sollte die EU Laborfleisch zulassen, werde das Gesetz angepasst.
Das Verbot soll auch Futtermittel aus Zellkulturen sowie deren Verwendung als Zutaten erfassen. Ausgenommen bleiben Produkte, die ausschließlich für die Forschung, für Sicherheitsprüfungen im EU-Zulassungsverfahren oder für medizinische, pharmazeutische und veterinärmedizinische Zwecke bestimmt sind. Sie dürften jedoch weder für den menschlichen noch für den tierischen Verzehr verkauft werden.
Laut Urheber, zu denen mehrere Abgeordnete der nationalistischen Partei SOS gehören, seien Langzeitfolgen des Verzehrs wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärt. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sehe weiteren Forschungsbedarf unter anderem zu Nährwert, mikrobiologischen Risiken und möglichen Langzeitwirkungen.
Der Entwurf verschärft außerdem die Kennzeichnung rein pflanzlicher Lebensmittel.





