Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Dienstag die Vakanz des Amtes des Präsidenten nach dem Rücktritt von Klaus Johannis festgestellt und kraft Grundgesetzes den Vorsitzenden der Oberkammer des Parlaments, Ilie Bolojan, ab dem 12. Februar als Staatspräsident ad Interim eingesetzt. Der bisherige Senatschef übernimmt ab dato mehrere der verfassungsmäßigen Aufgaben des Staatsoberhaupts, so zum Beispiel auch das Kommando über die Streitkräfte und die Ausfertigung oder Rückverweisung von Gesetzen an das Parlament, er unterliegt als Interimspräsident laut Verfassung auch gewissen Einschränkungen. Insbesondere ist es ihm untersagt, das Parlament aufzulösen, ein Referendum einzuleiten oder politische Botschaften an das Parlament zu richten. Ilie Bolojan sagte nach der Ankündigung des Verfassungsgerichts, dass er dieses ihn ehrende Amt mit Anstand zu erfüllen gedenke und danach trachten wolle, die Bürger zu respektieren und Rumänien mit Würde nach außen zu vertreten.
Seine Ämter musste der 55-Jährige ruhen lassen. Den Parteivorsitz übernimmt zeitweilig Innenminister Cătălin Predoiu, die Präsidentschaft des Senats übt Fraktionskollege Mircea Abrudean aus.