Aquacaraş gegen Grundzinserhöhung

Finanzieller Belastungsgrad des Nutzers nebensächlich

Reschitza - Der Siedlungswasserwirtschaftsverband Aquacaraş bereitet eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen einen Beschluss des Stadtrats Reschitza vor. Den ersten gesetzlich vorgeschriebenen Schritt in dieser Hinsicht, eine Beschwerde gegen den Stadtratsbeschluss von Ende Januar 2013, hat Aquacaraş dem Stadtrat vorgelegt. Unmittelbar nach der Beschlussfassung hatte Aquacaraş noch im Januar 2013 öffentlich erklärt, nichts gegen die Erhöhung des Grundzinses zu haben – gegen die es jetzt geht.

Reschitza gehört zu den Ortschaften Rumäniens, wo das Trinkwasser – obwohl es sich bloß um aufbereitetes Stauseewasser handelt – zu einem der höchsten Preise in Rumänien an die Bevölkerung verkauft wird. Das hat zwar immer wieder zu Klagen in der Bevölkerung geführt, die aber mit einem Wink abgetan wurden. Nun klagt sogar der Lieferant des Trinkwassers, dass es zu teuer werde und versucht, sich in seiner Eigenschaft als Produzent auf die Seite des Konsumenten zu schlagen und in dessen Klage miteinzustimmen. Nur: Aquacaraş klagt nicht über die eigenen Trinkwasserpreise sondern darüber, dass die Firma den erhöhten Grundzins auf die Konsumenten abwälzen muss und damit eine Belastungsschwelle überschreiten könnte. Dabei hat Aquacaraş gegenüber seinen Hauptaktionären, die acht Städte des Banater Berglands, bereits 480.495 Lei Schulden angehäuft. Die höchsten Schulden übrigens gegenüber Karansebesch (164.030 Lei) und Herkulesbad (78.628 Lei).

Durch den Beschluss des Reschitzaer Stadtrats von Ende Januar muss Aquacaraş in der Zeitspanne 2013 - 2016 jährlich einen Grundzins von 72.000 Lei bezahlen für die der Firma konzessionierten Güter, Immobilien und Grundstücke. Bei der Festlegung der Summe wurde auch in Betracht gezogen, dass bis 2016 noch Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft in Reschitza anstehen (alle durch Kofinanzierung seitens der Stadt) und dass auch diese auf dem Stadtgebiet von Reschitza geschehen. Es handelt sich in erster Linie um die siedlungswasserwirtschaftliche Erschließung der Reschitza eingemeindeten Ortschaften, für die es ein EU-Projekt gibt.

Der Reschitzaer Bürgermeister Mihai Stepanescu verteidigt die Entscheidung des Stadtrats: „Wir sind gesetzlich verpflichtet – genauso wie sie – dass wir den Grundzins erhöhen, wenn Investitionen getätigt werden. Dieser muss mindestens auf das Niveau der Tilgungsrate der Investition angehoben werden. Dabei wird der Grundzins eigentlich in einen Fonds überwiesen, auf den zurückgegriffen werden kann, wenn Reparaturen oder Korrekturen an der betreffenden Investition vorzunehmen sind, oder für weitere Investitionen. Es ist also eine durchaus sinnvolle Einrichtung, zu der uns das Gesetz verpflichtet. Schon deshalb sehe ich ihre Beschwerde als ungerechtfertigt an.“

Auf der jüngsten Tagung des Reschitzaer Stadtrats ist die Beschwerde von Aquacaraş zurückgewiesen worden. Unter anderen heißt es in einer Erklärung der Stadt: „In diesem Fall muss der Grundzins mindestens die jährlichen Zinsen für die öffentliche Anleihe abdecken, die für die Kofinanzierung bisheriger Investitionen aufgenommen wurde. In dieser Hinsicht gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen. Das Argument von Aquacaraş mit der Überschreitung der Belastungsschwelle bei den Nutznießern der Dienstleistung kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Es steht im glatten Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen.“ Aquacaraş hatte nach der Stadtratstagung im Januar erklärt, keine Bedenken gegenüber der Erhöhung des Grundzinses zu haben. Nun, nach der Zurückweisung ihrer Beschwerde durch den Stadtrat, enthielten sich die Vertreter der Siedlungswasserwirtschaft jeden Kommentars. Bürgermeister Stepanescu erwartet aber, trotz allem, eine Verwaltungsklage gegen den Stadtratsbeschluss.