Arad – Das Temeswarer Berufungsgericht hat der Präfektur Arad im Streit um die Umbaupläne für das ehemalige Andrényi-Lagerhaus an der Arader Calea 6 Vânători recht gegeben. Mit einem rechtskräftigen Urteil von Anfang dieser Woche annullierte das Gericht sowohl die städtebauliche Bescheinigung als auch die Baugenehmigung, die das Arader Bürgermeisteramt für die Gesellschaft Troblocuri Construct SRL ausgestellt hatte. Die Richter gaben der Revision des Arader Präfekten gegen ein Urteil des Arader Kreisgerichts vom November 2025 statt. Die Entscheidung der ersten Instanz wurde vollständig aufgehoben. Damit setzte sich die Präfektur durch, die die Rechtmäßigkeit der von der Stadt ausgestellten Unterlagen angefochten hatte.
Im Zentrum des Verfahrens steht ein markantes Zeugnis der Arader Industriegeschichte. Das frühere Andrényi-Lagerhaus wurde zwischen 1890 und 1900 von der aus Ghioroc stammenden Kaufmannsfamilie Andrényi errichtet, die mit Eisenwaren handelte und ihr Geschäft im späten 19. Jahrhundert stark ausweitete. Das Gebäude wurde im eklektisch-sezessionistischen Stil ausgeführt; charakteristisch sind die Sichtziegelfassade und die funktional geprägte Konstruktion mit Metallgerüst. In der kommunistischen Zeit war dort eine staatliche Großhandelsgesellschaft für Textilien und Schuhe untergebracht. Das von Troblocuri Construct entwickelte Projekt sah vor, das Gebäude um zwei Geschosse aufzustocken und von einer früheren industriellen Nutzung in Wohnraum umzuwandeln. Die Präfektur hatte geltend gemacht, die Baugenehmigung sei unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und ohne alle erforderlichen Stellungnahmen erteilt worden. Grundlage der Klage waren auch Feststellungen der Bauaufsicht.
Bereits während des Verfahrens hatte das Projekt Kontroversen ausgelöst. Im vergangenen Herbst verhängte die Lokalpolizei zudem eine Sanktion, nachdem Arbeiten festgestellt worden waren, die über die erlaubten Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen hinausgegangen sein sollen. Der Arader Präfekt Mihai Pașca (PSD) erklärte nach dem Urteil, seine Institution habe lediglich ihre Pflicht erfüllt und über die Einhaltung des Gesetzes gewacht. Entwicklung müsse möglich sein, sagte Pașca, aber nach Regeln und mit Respekt für das gebaute Erbe der Stadt. Nach Auffassung des Präfekten wurde in diesem Fall eine historisch wertvolle Immobilie beschädigt. Zudem hätten die Umnutzung und die Aufstockung die Ausarbeitung und Genehmigung eines Flächennutzungsplans (PUZ) erforderlich gemacht, unter anderem mit Regelungen zu Parkplätzen, Zufahrten und Grünflächen. Die schriftliche Begründung des Temeswarer Berufungsgerichts liegt noch nicht vor. Daher sind die genauen juristischen Argumente, die zur Annullierung der Baugenehmigung führten, bislang nicht bekannt. Der Fall hat auch eine strafrechtliche Dimension: Die Staatsanwaltschaft beim Arader Amtsgericht eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Ausstellung der Baugenehmigung.
Einen Tag nach dem Urteil forderte der Arader Vizebürgermeister Lazăr Faur (PNL) den Rücktritt des Chefarchitekten Emilian-Sorin Ciurariu. Der Fall des Gebäudes an der Calea 6 Vânători sei der Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe, sagte Faur. Die nun rechtskräftig vom Gericht verworfene Lösung sei eine fachliche Position gewesen, die vom Chefarchitekten unterstützt worden sei. Zugleich warf Faur Ciurariu vor, wegen anderer beruflicher Tätigkeiten nicht mehr mit der notwendigen Einbindung für sein Amt tätig zu sein. Dies habe zu inakzeptablen Funktionsstörungen geführt.




