Glücksspiele auf ein Industriegebiet beschränkt

Temeswar – Die Stadt Temeswar/Timișoara plant, Glücksspielangebote künftig auf ein einziges Gebiet am Stadtrand zu konzen- trieren. Ein entsprechender Regelungsentwurf der Stadtverwaltung sieht vor, Spielhallen und andere Glücksspielbetriebe ausschließlich in einem überwiegend industriell genutzten Areal an der Sulina-Straße in Richtung Schag zuzulassen. Nach Angaben der Stadt befinden sich dort weder Wohnhäuser noch Schulen.

Vor rund einem Monat hatten jedoch zahlreiche Bewohner des Stadtteils Freidorf in einem offenen Brief gegen diese Pläne protestiert. Sie widersprachen der Darstellung von Bürgermeister Dominic Fritz, wonach es sich bei der Sulina-Straße um ein abgelegenes Industriegebiet handle. Tatsächlich sei das Viertel von Einfamilienhäusern und Wohnblocks geprägt und befinde sich in einer dynamischen Wohnbauentwicklung. Die Anwohner befürchten, dass eine Konzentration der Glücksspielbetriebe Kriminalität, Lärmbelästigung und soziale Probleme mit sich bringen könnte. Sie forderten die Stadtverwaltung stattdessen auf, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen und Glücksspiele vollständig aus dem Stadtgebiet zu verbannen, wie dies bereits zahlreiche andere Städte getan hätten.

Ungeachtet des Protests hat die Stadtverwaltung nun den Verordnungsentwurf ausgearbeitet. Eine Ausnahme gilt für die traditionellen Lotto-Annahmestellen der staatlichen Rumänischen Lotterie. Diese dürfen weiterhin an ihren bisherigen Standorten betrieben werden. Andere Glücksspielformen oder Spielautomaten sind dort jedoch nicht erlaubt.

Der Entwurf führt außerdem eine jährliche Genehmigungsgebühr ein. Sie soll sich nach der Größe der Betriebsfläche richten und für 2026 bei 1500 Lei pro Quadratmeter liegen. Die Betriebsgenehmigung wird jeweils für ein Jahr und für jeden einzelnen Standort durch Beschluss des Temeswarer Kommunalrats erteilt.

Vorgesehen sind zudem Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Bestimmungen. Dazu zählen unter anderem der Betrieb ohne Genehmigung, das Anbieten von Glücksspielen außerhalb der zugelassenen Zone oder die Gewährung des Zutritts für Minderjährige. Bei wiederholten Verstößen kann die Stadtverwaltung den Betrieb vorübergehend untersagen oder die Genehmigung vollständig entziehen.