Großwardein – Die Stadt Großwardein/Oradea hat die Gültigkeit ihres Allgemeinen Städtebaulichen Plans (PUG) verlängert. Der Stadtrat beschloss, den derzeitigen Plan über das ursprünglich am 27. Juli endende Ablaufdatum hinaus in Kraft zu lassen. Damit soll die kontinuierliche Stadtentwicklung sichergestellt und Verzögerungen bei Bau- und Investitionsvorhaben verhindert werden.
Der seit 2016 gültige Plan kann nach den gesetzlichen Bestimmungen einmalig um höchstens fünf Jahre verlängert werden – und zwar bis ein neuer Flächennutzungsplan in Kraft tritt. Mit diesem Schritt bleibt die rechtliche Grundlage für Baugenehmigungen und städtebauliche Projekte bestehen.
Gleichzeitig gab der Stadtrat den Startschuss für die vollständige Überarbeitung des Allgemeinen Städtebaulichen Plans. Das umfangreiche Verfahren wird voraussichtlich drei bis fünf Jahre dauern. Vorgesehen sind unter anderem die Aktualisierung der Planungsgrundlagen, die Ausarbeitung neuer städtebaulicher Regelungen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen.
Die Überarbeitung ist notwendig, um die Stadtplanung an die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre anzupassen. Seit 2016 haben sich sowohl die Bautätigkeit als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Zudem sollen neue Schwerpunkte wie nachhaltige Stadtentwicklung, moderne Mobilitätskonzepte, die Anpassung der Baugebietsgrenzen und eine Überarbeitung der Nutzungszonen in den neuen Plan einfließen.




