Heltauergasse blüht bald wieder auf

Valentinstag und Märzanfang bringen Händler in die Fußgängerzone

Hermannstadt - Die Anträge zur Ausstellung der Genehmigungen betreffend die Belegung der öffentlichen Domäne zwecks Verkauf der Waren im Hinblick auf den nahenden Valentinstag sowie den 1. und 8. März nimmt das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu seit Montag entgegen. Wie in den Vorjahren ist der für den Verkauf der Blumen, Kuscheltiere, Dekorationen, Märzchen und anderer, diesen Anlässen spezifischen Güter zugewiesene Standort die Heltauergasse/Bulevardul Nicolae Bălcescu.

Für den Valentinstag am 14. Februar werden die Anträge bis einschließlich kommenden Freitag entgegengenommen, die Genehmigung gilt anschließend bis am 15. Februar. Für den 1. und 8. März haben die Händler in Kreis Hermannstadt ihre Anträge vom 18. bis zum 20. Februar einzureichen und am 21. und 22. Februar werden die Anträge der Händler aus anderen Kreisen angenommen. Die Genehmigungen werden anschließend für die Zeitspanne vom 25. Februar zum 10. März ausgestellt.

Zwecks Erteilung der notwendigen Genehmigung haben die Antragsteller einen selber oder von einem Vertreter ausgefüllten Antrag, den entsprechenden Personalausweis, die Ablichtung der Betriebsgenehmigung oder der vom Handelsregister ausgestellten Eintragungsurkunde einzureichen. Die Dokumentation ist beim Öffentlichen Dienst zur Verwaltung der Öffentlichen und Privaten Domäne in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3, Zimmer S13 einzureichen.

Das Bürgermeisteramt weist darauf hin, dass per Handelsgesellschaft, Familien- oder Individualunternehmen je eine Genehmigung ausgestellt wird und die verschiedenen Verkaufsbereiche in der Reihenfolge der eingegebenen Anträge zugewiesen werden.

Für einen geordneten Ablauf sind die Handelstätigkeiten ausschließlich in 3 mal 3 Meter großen, weißen, grauen oder cremefarbenen Pavillons gestattet.