Sathmar – Die Stadtverwaltung von Sathmar/Satu Mare startet erneut ein aus dem städtischen Haushalt finanziertes Kastrationsprogramm für Hunde. Das Angebot richtet sich an Halter von Mischlingshunden und nicht reinrassigen Hunden mit Wohnsitz in Sathmar und soll dazu beitragen, die Zahl streunender Hunde nachhaltig zu reduzieren.
Bereits im Rahmen der vorherigen Kampagne wurden insgesamt 600 Hunde kastriert, darunter 400 Hündinnen und 200 Rüden. Nun wurde mit dem Dienstleistungsvertrag Nr. 147/2026 die Fortsetzung des Programms sichergestellt.
Grundlage der Initiative ist die Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001, die den Kommunen erlaubt, die Kosten für die Kastration von Hunden mit Besitzer aus eigenen Haushaltsmitteln zu übernehmen. Ziel des Programms ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Mischlingen und nicht reinrassigen Hunden einzudämmen, das Aussetzen von Tieren zu verhindern, entlaufene Hunde leichter ihren Besitzern zuordnen zu können sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Haustieren zu fördern.
Die kostenlose Kastration können ausschließlich Hundehalter mit ständigem Wohnsitz in Sathmar in Anspruch nehmen. Pro Besitzer werden die Kosten für maximal zwei Hunde übernommen. Voraussetzung ist, dass der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet, im Register der Hundehalter (RECS) eingetragen und gegen Tollwut geimpft ist.
Die Eingriffe werden ausschließlich von zugelassenen Tierärzten in Tierarztpraxen durchgeführt und anschließend im RECS-Register dokumentiert.
Anträge können persönlich im Rathaus von Sathmar (Piața 25 Octombrie Nr. 1, Büro 5, montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr) oder per E-Mail an registratura@primariasm.ro eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Antragsteller die Kontaktdaten einer Tierarztpraxis, bei der sie einen Termin für den Eingriff vereinbaren können.
Das Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter Formular Nr. 9 zum Download bereit.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass nach der geltenden Gesetzgebung die Kastration von Mischlingshunden und nicht reinrassigen Hunden grundsätzlich verpflichtend ist, sofern es sich nicht um gesetzlich definierte Ausnahmen handelt. Verstöße können mit Geldbußen zwischen 5000 und 10.000 Lei geahndet werden.




