Neustadt – Die Nationale Antikorruptionsbehörde (DNA) hat Anklage gegen die Chefarchitektin der Stadt Neustadt/Baia Mare, Izabella Mihaela Morth, einen Architekten sowie zwei Immobilienentwickler erhoben. Ihnen werden unter anderem Amtsmissbrauch sowie Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung vorgeworfen. Über den Fall wird das Kreisgericht Maramuresch/Maramureș entscheiden.
Bereits Anfang April 2026 war Morth, die das Amt der Chefarchitektin seit 2014 innehatte, von der Stadtverwaltung vorläufig suspendiert worden. Zuvor hatte die DNA ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet und sie unter richterliche Aufsicht gestellt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird Morth in vier Fällen des fortgesetzten Amtsmissbrauchs sowie in 15 Fällen der fortgesetzten Bestechlichkeit angeklagt. Dem Architekten Zoltán Alexandru Marosán , zugleich Geschäftsführer eines Architekturbüros, wird fortgesetzte Bestechung in sieben Fällen vorgeworfen. Die beiden Immobilienentwickler Florin Papița und Robert Kusenszki müssen sich ebenfalls wegen des Vorwurfs der Bestechung verantworten.
Laut Anklageschrift soll die Chefarchitektin zwischen April 2023 und Juli 2025 unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften einen Bauvorbescheid sowie drei Baugenehmigungen erteilt haben. Dadurch seien die rechtlichen Interessen der Stadt Neustadt und weiterer Betroffener beeinträchtigt worden, während die jeweiligen Antragsteller unrechtmäßige Vorteile erlangt hätten.
Darüber hinaus wirft die DNA der Angeklagten vor, zwischen Dezember 2019 und März 2025 von den Mitangeklagten wiederholt Vorteile im geschätzten Gesamtwert von rund 55.700 Lei (etwa 11.000 Euro) angenommen zu haben. Dabei soll es sich unter anderem um Kleidung, Schuhe, Haushalts- und Sanitärartikel sowie ein Möbelstück gehandelt haben. Nach Darstellung der Ermittler standen diese Zuwendungen im Zusammenhang mit der beschleunigten Bearbeitung von Vorgängen, die in den Zuständigkeitsbereich der Chefarchitektin fielen.
Die Staatsanwaltschaft führt mehrere konkrete Fälle an. So soll eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus trotz angeblicher Verstöße gegen Vorgaben des Wohnungsbaurechts erteilt worden sein. In einem weiteren Fall soll eine Genehmigung zugunsten eines Immobilienentwicklers rechtswidrig ausgestellt und anschließend dessen Interessen bei der Erweiterung einer Zufahrtsstraße unterstützt worden sein. Außerdem soll Morth einem Architekten fachliche Hinweise zur Überarbeitung von Planungsunterlagen gegeben und Anträge bearbeitet haben, die eigentlich in die Zuständigkeit anderer Dienststellen der Stadtverwaltung gefallen seien.
Die DNA beantragt, die bereits angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten und den Gegenwert der mutmaßlich unrechtmäßig erlangten Vorteile einzuziehen.
Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung.




