Kronstadt – Nach mehreren Monaten der Debatten und Diskussionen wurde am vorigen Mittwoch die neue Verordnung zur Vergabe und Nutzung von Anwohnerparkplätzen in Kronstadt/Brașov verabschiedet. Es handelt sich um die erste Änderung seit 20 Jahren und soll den aktuellen Anforderungen der Stadt gerecht werden. In Kronstadt sind rund 120.000 Autos registriert, für weniger als die Hälfte (48.000) steht allerdings ein entsprechender Anwohnerparkplatz zur Verfügung.
Die neuen Bestimmungen treten ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. Die Vergabe der Parkplätze erfolgt künftig über eine digitale Plattform in drei Stufen. In der ersten Stufe werden Privatpersonen mit Wohnsitz an der jeweiligen Adresse berücksichtigt, die ein in Kronstadt zugelassenes Fahrzeug besitzen oder ein Leasingfahrzeug nutzen, ebenso wie juristische Personen mit Sitz oder Arbeitsstelle an der betreffenden Adresse.
In der zweiten Stufe folgen Personen mit beglaubigtem Leihvertrag sowie Mieter (natürliche oder juristische Personen), sofern die Fahrzeuge in Rumänien zugelassen sind.
Sollten danach noch Parkplätze verfügbar sein, kann in der dritten Stufe ein zweiter Stellplatz beantragt werden – dies ist zugleich die maximal zulässige Anzahl.
Die Parkgebühr wird stadtweit einheitlich auf 350 Lei im Jahr festgelegt, also 150 Lei weniger als jetzt bezahlt werden.




