Reschitza – Auf einer kurzfristig zusammengetrommelten Tagung des Reschitzaer Stadtrats stimmte dieser einer Kreditaufnahme der Stadt über 30 Millionen Lei zu, die Reschitza vom Finanzministerium zu günstigen Bedingungen aufnimmt. Die Summe soll „zur beschleunigten Absorption von nicht rückzahlpflichtigen Summen von der Europäischen Union“ verwendet werden. Die Summe stellt das Finanzministerium aus „Einkommen aus Privatisierungsvorgängen“ zur Verfügung. Die Rückzahlpflicht beginnt 2031.
Der Stadtratsbeschluss HCL 401/2026 fußt ausdrücklich auf der Eilverordnung der Regierung OUG 35/2026, der Maßnahmen zur beschleunigten Absorption von EU-Mitteln auflistet, die den Kommunalverwaltungen zur Verfügung stehen, sofern sie Projekte in petto haben, die vor ihrer Finalisierung stehen und rasch weiterfinanziert werden müssen. Dabei handelt es sich um „wählbare“ (damit sich Projekte gemeint, die von der EU finanziert werden) wie „nicht wählbare“ Projekte (für welche die EU keine Finanzmittel zur Verfügung stellt, oder solche, die nach Fertigstellung und Genehmigung eines Projekts nachträglich hinzugefügt werden). Grundsätzlich geht es in dieser Regierungsverordnung um eine Vermeidung von Cashflow-Engpässen oder um Ausführungsverzögerungen wegen momentan eintretender Finanzierungsengpässen.
Im vorliegenden Reschitzaer Fall dreht es sich um die Weiterführung der Arbeiten an der Bersaupromenade (ADZ berichtete), um die weiteren Arbeiten zur Sanierung der Minda-Halle als künftiges Kunst-, Kultur- und Berufsausbildungs-Zentrum, um den Umbau der Industrieseilbahn zu einem Event- und Freizeitobjekt und um den neuen Freizeitpark in der Gegend des Rangierbahnhofs „Triaj“. Aber auch um die Wärmedämmung von sieben Wohnblocks, darunter fünf Turmblocks an der Hauptverkehrsader der Neustadt Govândari/Lunca Bârzavei.
Laut Eilverordnung der Regierung OUG 35/2026 leiht das dem Finanzministerium unterstellte Schatzamt den Kommunen Geld zu einem Zinsfuß von 5 bis 6,2 Prozent, während gegenwärtig die von den Handels-Banken eingeforderten Zinsen für Geldanleihen an Kommunen bei 7,5 bis 9 Prozent liegen (Die Unterschiede ergeben sich aus dem jeweiligen Zeitpunkt der Kreditaufnahme sowie aus der Verzinsung der nahezu kontinuierlich emittierten Staatsanleihen).
