Temeswar – Die Temeswarer Stadträtin Roxana Iliescu (PSD) hat die Organisation eines lokalen Referendums vorgeschlagen, bei dem die Bürger darüber abstimmen sollen, ob Spielhallen und andere Glücksspielbetriebe künftig aus dem Stadtgebiet an den Stadtrand verlegt werden sollen.
Hintergrund ist der Plan der Stadtverwaltung unter Bürgermeister Dominic Fritz, Glücksspielbetriebe in einem einzigen Gebiet an der Sulina-Straße im Stadtteil Freidorf zu konzentrieren. Gegen dieses Vorhaben regt sich seit Wochen Widerstand von Anwohnern, die eine Ansiedlung der Spielhallen in ihrem Viertel ablehnen (die ADZ berichtete).
In einem öffentlichen Beitrag auf ihrer Facebook-Seite spricht sich Iliescu dafür aus, die Entscheidung den Einwohnern zu überlassen. „Nicht die Stadtverwaltung durch eine willkürliche Entscheidung, sondern die Temeswarer sollen entscheiden, ob sie Glücksspiele in unserer Stadt wollen oder nicht“, schreibt die Stadträtin. Ihrer Ansicht nach habe die öffentliche Debatte gezeigt, dass sich die anwesenden Bürger – mit Ausnahme der Vertreter der Glücksspielbranche – gegen den Betrieb von Spielhallen innerhalb der Stadt ausgesprochen hätten.
Iliescu verweist zudem auf den Vorschlag des Temescher Kreisrats unter Präsident Alfred Simonis, der Stadt ein fünf Hektar großes Grundstück an der Nordumfahrung zur Verfügung zu stellen, um die Glücksspielbetriebe außerhalb des Stadtgebiets anzusiedeln. Nach ihrer Darstellung sei diese Initiative von der Stadtverwaltung zurückgewiesen worden.
Die PSD-Politikerin kündigt an, die notwendigen Schritte zur Veranstaltung eines lokalen Referendums einzuleiten. Ziel sei es, die Bevölkerung offiziell zu befragen, ob Glücksspiele aus Temeswar an den Stadtrand verlagert werden sollen. „Was die Temeswarer entscheiden, soll für die Vertreter der lokalen Verwaltung maßgeblich sein“, heißt es in ihrem Facebook-Beitrag. In den kommenden Tagen wolle sie Gespräche mit Stadträten aller Fraktionen führen, um Unterstützung für das Vorhaben zu gewinnen.
Nach dem rumänischen Referendumsgesetz können Angelegenheiten von besonderem öffentlichem Interesse auf lokaler Ebene einem Referendum unterzogen werden. Über die Durchführung entscheidet der Kommunalrat, unter anderem auf Vorschlag des Bürgermeisters oder von mindestens einem Drittel der Stadträte.




