Steuerbescheinigungen auch online

Einige einfache Schritte ersparen den Steuerzahlern den Weg zum Schalter

Hermannstadt – Die Möglichkeit sich den oftmals nervigen Weg zum Schalter der Steuerdirektion im Rahmen des Bürgermeisteramtes zu ersparen und sich die gewünschten Steuerbescheide online ausstellen zu lassen, bietet seit Anfang der Woche die Hermannstädter Stadtverwaltung.

Dabei steht der elektronische Dienst ausschließlich für unbewegliche Güter, sprich Immobilien und Grundstücke zur Verfügung, bei Fahrzeugen ist die Vorlage des Original-stempels auf dem jeweiligen Kaufvertrag notwendig. Vorausgesetzt, dass die Antragsteller eine elektronische Unterschrift registriert haben, erfolgt die Einreichung der notwendigen Unterlagen und die Ausstellung der Bescheide über das Portal www.edirect.e-guvernare.ro. Hier ist die Einrichtung eines Online-Kontos notwendig, wonach das gewünschte Bürgermeisteramt und das auszustellende Dokument ausgewählt werden. Nachdem der elektronisch unterzeichnete Antrag auf Ausstellung des Bescheides und, je nach Fall, weitere Unterlagen eingereicht sind, wird der Nutzer über deren Eingang und die zu zahlende Gebühr per E-Mail benachrichtigt.

Die Zahlung erfolgt auf der Internetplattform des Bürgermeisteramtes, bei der Adresse www.extranet.sibiu.ro/default.aspx, wo ebenfalls ein eigenes Konto notwendig ist oder es kann auf die Internetplattform www.ghiseul.ro zurückgegriffen werden. Die Gebühr hierzu beträgt 2 Lei, wobei der Bescheid innerhalb von zwei Tagen ausgestellt wird. Für diejenigen, die unter Zeitdruck stehen, können die Bescheide, gegen Zahlung einer Gebühr von 12 Lei, auch am selben Tag ausgestellt werden, vorausgesetzt, dass die hierzu notwendigen Unterlagen vor 12 Uhr eingereicht worden sind. Nach erfolgter Überweisung muss der Steuerzahler den Zahlungsbeleg auf das vorgenannte Portal eDirect hochladen, wonach das Hermannstädter Bürgermeisteramt die Unterlagen zwecks Bearbeitung übernimmt. Nach der Untersuchung der Dokumentation stellt die Stadtverwaltung die gewünschten Unterlagen aus, benachrichtigt den Antragsteller per E-Mail hierüber und anschließend können diese wieder – im PDF-Format und elektronisch unterzeichnet - über das Portal edirect.e-guvernare.ro heruntergeladen werden.