Steuerermäßigungen für bestimmte Gruppen

Hermannstadt - Entsprechend dem Dringlichkeitserlass der rumänischen Regierung Nr. 9/2026, der einige Steuervorgaben ändert, hat auch die Hermannstädter Stadtverwaltung diese übernommen und umgesetzt.

Für Personen mit schwerer Behinderung wird die Gebäudesteuer um fünfzig Prozent reduziert. Für Personen mit ausgeprägter Behinderung beträgt die Ermäßigung fünfundzwanzig Prozent. Die Ermäßigung gilt auch für die rechtmäßigen Vertreter der entsprechenden Personen soweit sie auch die Sorgepflicht tragen. Für beide Kategorien wird auch die Kfz-Steuer um fünfundzwanzig Prozent reduziert.

Weitere Ermäßigungen betreffen die Gebäudesteuer für alte Gebäude: Für Gebäude die zwischen 50 und 100 Jahre alt sind wird die Steuer um fünfzehn Prozent reduziert. Die Ermäßigung für Gebäude die älter sind als 100 Jahre, beträgt fünfundzwanzig Prozent.

Die Neuberechnung erfolgt durch die Steuerbehörde, wobei derzeit an der Umsetzung der Änderungen im IT-System gearbeitet wird. Bei der Neuberechnung der Steuer für Immobilien, die älter als 50 Jahre sind, wird die Altersermäßigung automatisch unter Verwendung der bereits im Programm enthaltenen Informationen umgesetzt, da diese Kategorie bis 2026 von Befreiungen profitiert hat. 

Wenn diese Personen die Steuer für das Jahr 2026 bereits bezahlt haben, stehen ihnen folgende Optionen zur Verfügung: Entweder können sie die bereits gezahlten Beträge auf dem Konto der Steuerbehörde belassen, damit diese zur Begleichung künftiger Verbindlichkeiten oder zum Ausgleich anderer Schulden gegenüber dem kommunalen Haushalt verwendet werden, oder sie können einen Antrag auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge stellen. Das Musterformular für die Beantragung dieser Beträge findet man unter www.sibiu.ro/ro2/pdf/formulare/CERERE_RESTITUIRE.pdf.