Kronstadt – Die LKW-Maut ist ab dem 15. Januar 2025 für einige Straßen im Kreis gültig und wird durch eine Anwendungsplattform bezahlbar sein.
Transporter, die auf einigen kommunalen Straßen durch den Kreis Kronstadt fahren, sind außer dem Erhalt der Durchfahrtserlaubnis auch zur Zahlung der Straßenbenutzungsgebühr verpflichtet.
Diese kann jährlich bis zu 1500 Lei betragen. Der Kreisrat hatte zu diesem Zweck im April 2024 die neuen Regelungen bewilligt. Weil viele Unternehmen schon Durchfahrtserlaubnisse bis Ende 2024 hatten, wurde erst Ende 2024 der Ankauf der dazu bestimmten Anwendung finanziert. Die Plattform ermöglicht, die Zahlung der befahrenen Strecke und der Dauer der Durchfahrt anzupassen.
Alle, die eine Durchfahrtserlaubnis beantragen, werden auch auf die Zahlung der Maut verwiesen.Von der Zahlung dieser Steuer sind folgende Transportmittel ausgenommen: Fahrzeuge der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit, des Notfalldienstes, des Schülertransports und solche, die für den öffentlichen Personentransport eingesetzt werden.
Auch werden im Kreis Kronstadt registrierte landwirtschaftliche Maschinen von der Zahlung dieser Steuer befreit.