Die Europäische Kommission hat im März 2026 eine Initiative gestartet, die Unternehmensgründung und -führung in der EU deutlich vereinfachen soll, um die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu stärken.
Unternehmensgründerinnen und -gründer sind aufgrund der geltenden Regelungen des Binnenmarkts grundsätzlich zur Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in der gesamten Europäischen Union berechtigt. Dennoch sehen sie sich derzeit sich mit 27 verschiedenen nationalen Gesellschaftsrechten und zahlreichen unterschiedlichen Rechtsformen konfrontiert. Das kann abhängig vom anwendbaren lokalen Recht dazu führen, dass die Gründung eines Unternehmens Wochen oder Monate dauert und hohe Beratungs- und Verwaltungskosten verursacht. Gerade kleine und vor allem innovative Unternehmen werden dadurch ausgebremst.
Daher bereitet die EU eine neue, europäische Gesellschaftsform – die sog. „EU Inc.“ – vor, die einfach zu gründen und handzuhaben sein soll. Ziel der Initiative ist es vor allem, Start-ups und innovative Unternehmen zu stärken – zugleich steht die EU Inc. grundsätzlich allen Gründern offen.
Es ist allerdings noch keine Gesetzgebung in Kraft; die EU Inc. fing als ein Vorschlag der Europäischen Kommission an; sie wird zur Zeit vom Rat und Parlament analysiert.
Die Idee des „28. Regimes“
Die EU Inc. ist als sogenanntes „28. Regime“ konzipiert: ein zusätzliches, optionales europäisches Rechtskleid neben den bestehenden nationalen Formen. Unternehmen können sich bewusst für diese europäische Gesellschaftsform entscheiden, ohne dass die nationalen Arbeits- und Sozialgesetze geändert werden – diese bleiben ausdrücklich unangetastet.
Kernmerkmale der EU Inc.
Der Vorschlag enthält mehrere praktische Neuerungen:
- Freie Wahl des Gründungsstaats – Unternehmen könnten sich in jedem EU-Land als EU Inc. niederlassen und erhalten hiermit gleichzeitig vollen Zugang zum Binnenmarkt;
- Schnelle und günstige Gründung – Gesellschaft in der Rechtsform der EU Inc. sollen innerhalb von 48 Stunden, für weniger als 100 Euro und ohne Mindeststammkapital gegründet werden können;
- Einmalige Dateneingabe über eine EU-Schnittstelle – Unternehmensdaten müssen nur einmal zentral elektronisch eingereicht werden;
- Vollständig digitale Abläufe – Sämtliche Vorgänge im Lebenszyklus der Gesellschaft – von der Gründung bis zur Liquidation – sollen digital möglich sein;
- Vereinfachte Liquidation – Ein schlankes Verfahren soll es den Gesellschaftern erleichtern, gescheiterte Projekte (die in der Startup- Welt keinerlei Seltenheit sind) schnell und kostengünstig zu beenden und neu zu starten;
- Erleichterter Zugang zu Kapital – Finanzierungsmaßnahmen, Anteilsübertragungen und ein möglicher Zugang zur Börse sollen mit den geringstmöglichen Formalitäten erfolgen;
- Employee Stock Option Plans (ESOP/EU-ESO) – Die Vorschläge zum 28. Regime sehen für EU Inc ein spezielles Konzept für die Beteiligung von Mitarbeitern durch Anteile (EU-ESO) vor. Wichtig ist eine Schutzklausel: Der steuerliche Umgang mit EU-ESO darf nicht ungünstiger sein als derjenige, der im relevanten Mitgliedstaat bereits für andere Mitarbeiterbeteiligungsoptionen oder vergleichbare Instrumente gilt.
Arbeits- und Steuerrecht: keine Änderungen der Prinzipien
Trotz der weitreichenden Erleichterungen sieht der Entwurf Schutzmechanismen gegen Missbrauch vor. Die EU Inc. bietet zwar eine einheitliche europäische Gesellschaftsform, ändert jedoch nichts an den felsenfesten Grundsätzen der EU, wonach Arbeits- und Steuerrecht im Rahmen des geltenden EU-weiterhin von den Mitgliedstaaten geregelt und angewendet werden.
Die anwendbare Rechtsordnung richtet sich nicht nach dem Status als EU Inc., sondern nach den allgemeinen Kollisionsregeln: im Arbeitsrecht maßgeblich ist der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Auch im Körperschafts- bzw. Einkommenssteuerrecht ändern sich die Grundregeln nicht.
Politischer Ausblick
Angesichts der Bedeutung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, den Vorschlag bis Ende 2026 zu verabschieden. Gelingt dies, könnte EU Inc. zu einem Symbol für eine neue Generation europäischer Unternehmenspolitik werden – schnell, digital und grenzüberschreitend.
Fazit
Die EU wird von jungen und aufstrebenden Unternehmen aufgrund ihres allgemein als streng und bürokratisch angesehenen Rechtsrahmens allgemein eher als unattraktiv empfunden. Andere Staaten, vor allem die USA, haben viel weniger einschneidende Regelwerke für Start-ups vorgesehen – der Grund, aus dem Unternehmen vor allem in der Tech-Welt bevorzugt in den USA gegründet werden.
Die EU hat dies erkannt und strebt naturgemäß an, im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben. Nicht umsonst wurde die Bezeichnung EU Inc in Anlehnung an die US-amerikanische Gesellschaftsform, die v. a. Tech-Start-ups bekleiden, gewählt.
Wir verfolgen die weitere Entwicklung mit Spannung und werden weiter berichten.
Kontakt und weitere Informationen:
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest – Sibiu – Bistrița
Büro Bukarest:
Tel.: +40 – 21 – 301 03 53
Fax.: +40 – 21 – 315 78 36
E-Mail: bukarest@stalfort.ro
www.stalfort.ro





