Bukarest (ADZ) – Das Oberlandesgericht Bukarest hat am Montag eine Verlängerung der U-Haft für den Rechtsextremisten Călin Georgescu abgelehnt und stattdessen eine mildere verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme bzw. polizeiliche Aufsicht angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT, die gegen den Ex-Präsidialanwärter wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt, kann dagegen berufen. Gegen Georgescu laufen zurzeit insgesamt fünf Ermittlungsverfahren.
