Nun hat die Abgeordnetenkammer darüber entschieden: Die Abtrennung vom zentralen Heizungsnetz wird mit Geldbußen bestraft. Das Gesetz wird alle Wohnungsbesitzer betreffen, die sich noch nicht vom Heizkraftwerk CET abgetrennt haben. Wer sich bisher vom CET abgetrennt hat, um zu sparen, und sich eine eigene Heizzentrale angelegt hat, bleibt dabei. Wer das noch aufgeschoben hat, darf es nun nicht mehr tun, sonst winken Geldstrafen zwischen 5.000 und 10.000 Lei. Die Abgeordnetenkammer hat über die Änderungen und Ergänzungen am Gesetz Nr. 326/2006 am 10. Juli abgestimmt.
Wie Petru Olariu, der Vorsitzende des Verbandes der Wohngemeinschaften in Temeswar FALT für die BZ erklärt hat: „Auch bisher waren diese Abtrennungen nicht geregelt, jetzt aber wurden Geldstrafen dafür eingeführt. Für die Nachbarn dessen, der sich bisher abgetrennt hat und nicht mehr oder nur wenig geheizt hat, war es jedoch schlecht, denn sie mussten mehr bezahlen. Wie ich verstanden habe, bleiben diejenigen, die sich abgetrennt haben abgetrennt, die anderen dürfen sich nicht mehr abtrennen. Ich weiß nicht, wie das sein wird, wenn man es bei manchen dabei belässt, bei anderen nicht und wie das Gesetz angewandt wird. Fragen seitens der Bürger habe ich bisher (am vergangenen Freitag, als wir das Interview führten - N. Red.) noch keine bekommen, weil das Thema nur gering in den Medien aufgegriffen worden ist und wenn, dann fehlerhaft, weil diese nicht auf die letzte Variante, die von der Abgeordnetenkammer, zurückgegriffen haben. Das Gesetz muss noch zum Ausschuss für die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit und kann dann dem Staatspräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden, um dann veröffentlicht zu werden“. Auch hat Petru Olariu darauf hingewiesen, dass in der EU schon seit Jahren gilt, dass ein Gebäude ein System darstellt, ein einheitlicher Heizbereich.
Was ebenfalls neu hinzukommt, ist eine Reduzierung der Mehrwertsteuer für Heizkosten, die ab den 1. Januar 2019 in Kraft treten soll: Von 19 Prozent geht man dann auf 5 Prozent zurück und ablesen sollte es der Verbraucher an seiner Rechnung können, die dann um 14 Prozent fallen müsste. Aber das dann auch nur, wenn die Firma nicht die Preise anhebt…