Aufgrund der Studien eines auf Dekantierteiche und deren Ökologisierung spezialisierten Instituts, das dem Wirtschaftsministerium drei Ökologisierungsvarianten vorgelegt hat, entschied dieses, den etwa 180 Hektar großen Dekantierteich für Abraum und zermahlenem Taubstein aus der Buntmetallanreicherung des staatlichen Kupfer-Berg- und –- Erzanreicherungs-Werks Moldomin Neumoldowa mit einer neuen Feuchthaltungsanlage zu versehen, um der Windverwirbelung des giftigen Feinstaubs entgegenzuwirken. Mittels eines Rohresystems soll der Giftsandhügel permanent mit Donauwasser berieselt und feuchtgehalten werden.
Die Investition kostet 1,657 Millionen Euro und ist von der EU-Kommission als Idee akzeptiert worden. Das zur Ökologisierung der Dekantierteiche/Stoppung der Giftstaubbelastung des Umfelds nötige Geld hätte das Wirtschaftsministerium, in seiner Eigenschaft als Besitzer (Verwalter an staatesstatt) der Buntmetallgrube bereits 2015 bereitstellen müssen, als das EU-Gericht erstmals aufgrund einer Klage der EU-Kommission gegen Rumänien wegen Übertretung der Beitrittsverpflichtungen aktiv geworden war und ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnete.
Aber typisch rumänisch: man probierte es erst mal mit beruhigenden Erklärungen und Hinauszögern, indem die damalige Ponta-Regierung es vorerst mit einem Memorandum versuchte, in dem stand, man werde die Ökologisierung vornehmen, wenn garantiert sei, dass die Investition voll und ganz wiedergewonnen werden könne. 2015 geschah dann nichts mehr. 2016 hat die Ciolo{-Regierung einen Eilbeschluss ausgearbeitet für die Finanzierung der Arbeiten direkt aus dem Jahreshaushalt, übers Wirtschaftsministerium – wofür die Zeit aber nicht mehr reichte.
Jetzt, mit dem Messer am Hals, muss die Regierung aktiv werden, weil die EU-Kommission drängt. Eine bessere und günstigere Lösung (die bekannt ist: Begrünen mit resistenten Strauch- und Baumsorten, wie in den 1990er Jahren experimentell vor Ort auf sechs Hektar von der Forstverwaltung im Rahmen einer Doktorarbeit vorgemacht) ist dieser Regierung nicht eingefallen.
Immerhin ist beruhigend, dass es nun Geld und einen Termin für die Fertigstellung der Arbeiten gibt – auch wenn die Lösung ziemlich sicher nicht die beste ist. Denn die Lösung muss vom Staat dauerfinanziert werden (wer sonst soll das Geld für den Strom der Pumpen und für das Personal zahlen?), weil das Unternehmen Moldomin als Staatsunternehmen insolvent wurde und weiterhin ein Staatsunternehmen ist, und auch, weil seit 2010 (dem Jahr des Einstellens der Bergbautätigkeit) jedwelche Lösungen hinausgezögert oder ignoriert wurden.
In den EU-Regelungen für solcherart Fälle steht zu lesen: „Wenn das Gericht, aufgrund einer neuerlichen Klage der Kommission, feststellt, dass der betreffende Staat sich dem entsprechenden Bescheid nicht untergeordnet hat, kann der Staat zur Zahlung einer Strafsumme und/oder von Penalitäten in Form von Zwangsgeldern verpflichtet werden. Trotzdem, wenn der Kommission nicht die Transpositionsmaßnahmen einer Direktive mitgeteilt werden, kann der Gerichtshof, auf Vorschlag der Kommission, dem Mitgliedsstaat eine erste Geldstrafe auferlegen, sofort nach der Erstfeststellung der Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen.“ So gesehen, übt die Kommission gegenüber Rumänien sogar Nachsicht aus.
Dem EU-Gericht hatte die Kommission 2015 in Form einer Klage mitgeteilt, dass die Bergbauabfälle der Dekantierteiche Bosneag und Tausani am Donauufer (die auch im EU-Beitrittsvertrag Rumäniens von 2006 als eines von mehreren Dutzend Umweltproblemen angeführt sind, das Rumänien schnellstens zu lösen gehabt hätte) die Gesundheit der Menschen und die Umwelt akut gefährden. Später, in einer Reiteration, dass trotz der Maßnahmen, die von den rumänischen Autoritäten der EU-Kommission mitgeteilt worden seien, die Umweltverschmutzung unverändert anhalte und auch die Gefährdung der Gesundheit der Menschen an beiden Donauufern nicht aus dem Weg geräumt sei (ADZ/BZ berichtete wiederholt). Nun bleibt die Hoffnung auf „Mitte 2018“.