Die Rumänen fürchten Feuer weitaus mehr, als Wasser. Dies hat keinen religiösen Hintergrund, sondern geht aus einer Statistik zum Thema Versicherungen in Rumänien hervor. Demnach gilt die Feuergefahr als größte Bedrohung für die Wohnungen der Rumänen. Vier von zehn Bürgern des Landes sind dieser Meinung und für nahezu ein Drittel stehen Erdbeben ganz oben auf der Liste der potenziellen Gefahren, berichtet Mediafax. Weitere Daten zeigen, dass 15 Prozent der Befragten die Überschwemmung der Wohnung durch schadhafte Rohrleitungen als größte Gefahr werten, während zehn Prozent vor allem Wohnungseinbrüche fürchten. Trotzdem weist fast jeder Fünfte in sozialen Medien auf seine Urlaubsreise hin, mehr als jeder Dritte postet sogar Fotos aus dem Urlaub und gibt so Einbrechern oft einen wichtigen Hinweis.
Gleich 38,1 Prozent sehen den Ausbruch eines Feuers als oberste Gefahr für ihr Eigenheim, 30,5 Prozent wähnen sich von einem tektonischen Beben gefährdet. Die Tatsache, dass Erdbebengefahr zu den drei Risiken gehört, die in der Pflichtversicherung enthalten sind, kommt einem großen Teil der Gebäudeinhaber entgegen. Vorwiegend gehe es jedoch darum, „überhaupt versichert zu sein und keine Strafgelder aufgebrummt zu bekommen“, sagt der Versicherungsmakler Octavian Vesa, Temeswarer Mitarbeiter einer großen rumänischen Versicherungsgesellschaft. Informationen nach haben 620.000 Wohnungsbesitzer im Jahr 2014 im Vergleich zu 2013 auf eine Zusatzversicherung verzichtet. Sie blieben meist mit der Pflichtversicherung und den darin enthaltenen Entschädigungen bei Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung. Eine zusätzliche Police hatten im vergangenen Jahr 1,8 Millionen Bürger abgeschlossen - 2011 waren es noch 4,4 Millionen. Trotzdem ergeben die Auswertungen, dass nur 23,1 Prozent der Umfrageteilnehmer davon überzeugt sind, dass eine Wohnung keiner zusätzlichen Versicherung bedarf und die staatlich festgelegte Police ausreicht.
Wenn nun jeder Dritte das Erdbeben als Hauptargument für eine Versicherung betrachtet, sind die beiden anderen in der Pflichtversicherung festgeschriebenen Risiken, Erdrutsch und naturbedingte Überschwemmung, kaum als Gefahr anerkannt. Nur 1,8 Prozent der Befragten sehen Erdrutsch als versicherungsnotwendig, im Falle der Überschwemmungen waren es sogar nur 0,9 Prozent,obwohl sich gerade Überschwemmungen zuletzt verheerend auf manch eine Ortschaft oder eine Gegend ausgewirkt hatten.
Generell könne festgestellt werden, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen Stadt und Land gibt und nicht zuletzt „sind Erdrutsche und Überschwemmungen auch regional bedingt und werden von den Bürgern auch als solche wahrgenommen und gehandhabt“, sagt Octavian Vesa, der BZ. Dies mit ein Grund, warum viele eine zusätzliche Versicherung als sinnlos erachten. Es gäbe Bürger mit reichlich Vorkenntnissen, aber auch solche, die nur dürftige Informationen besitzen, sagt in rumänischen Medien der auf Versicherungsrecht spezialisierte Marius Diaconescu. Die aus der Pflichtversicherung resultierende Höchstentschädigung von 20.000 Euro liege in den meisten Fällen unter der Summe, die ein Neubau erfordert.
„Hier, im Banat, ist Erdrutsch so gut wie unvorstellbar“, heißt es oft unter Bürgern in der Banater Heide und Gemeinden, die nicht in der Nähe von Flüssen liegen, werden fast frei von Überschwemmungen angesehen. Eine andere finanzielle Absicherung durch den Staat wäre ihnen als Gegenleistung für die 10 bzw. 20 Euro Pflichtversicherung lieber. Gerade hier beginnt das Kontroverse: Auch wenn viele andere Risiken nicht abgedeckt sind, schreiben die Gesellschaften bei den Zusatzversicherungen stetig rückläufige Zahlen. Obwohl sich die Kosten für eine solche gegen Brand, Sturm, Hagel, Versicherung Dritter oder bei Rohrbrüchen bei manchen Gesellschaften gerade mal auf das Niveau einer Pflichtversicherung belaufen, sehen viele neuerdings von einer solchen ab. Bürger, aber auch Versicherungsgesellschaften ordnen diese Entwicklung einer Fehlentscheidung des Gesetzgebers zu.
Vor einigen Jahren blieb es nämlich noch dem Wohnungsinhaber selbst überlassen, ob er sich für eine Pflichtversicherung entschied, oder eine etwas teurere Zusatzversicherung zulegte, die jedoch die drei vom Staat festgelegten Risiken beinhalten musste. Nach mehreren gesetzlichen Änderungen ist die Pflichtversicherung für die drei vom Staat festgelegten Grundrisiken bei Naturkatastrophen für alle verpflichtend - ganz egal, ob der Wohnungsinhaber eine Zusatzversicherung besitzt, oder nicht.