Bukarest (ADZ/Mediafax) - Im Zeitraum vom 19. Oktober 2017 bis zum vergangenen Sonntag, dem 7. Januar 2018, wurden 941 Häftlinge entlassen, deren Haftdauer unter Anwendung des Gesetzes 169/2017 zur Entlastung der Gefängnisse abgelaufen war. Das Gesetz sieht für jeweils 30 unter unzureichenden Bedingungen abgesessene Tage eine Kompensation durch den Abzug von sechs Hafttagen von der gesamten Haftzeit vor. Des Weiteren wurde im selben Zeitraum durch kompetente juristische Instanzen die bedingte Freilassung von 2767 Häftlingen beschlossen, wie die nationale Gefängnisverwaltung (ANP) mitteilte.