Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat die PSD-Gesetzesvorlage zum Heimvollzug abgesegnet. Der offene Vollzug soll für Personen gelten, die zu Haftstrafen von bis zu einem Jahr verurteilt wurden. In dieser Kategorie sind Gewaltvergehen ausgeschlossen. Die Haftobergrenze für den halboffenen Vollzug wurde unterdessen von drei auf dreizehn Jahre für gewaltfreie Verbrechen angehoben. Zudem sollen Haftstrafen von bis zu drei Jahren für gewaltsame Vergehen ebenfalls im halboffenen Vollzug abgesessen werden können.