Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Anfang der Woche die Begründung des Urteils vorgelegt, wonach Abhörprotokolle zwischen dem Rumänischen Nachrichtendienst SRI und der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Verfassung verstoßen. Eine solche Zusammenarbeit zwischen dem Geheimdienst und den Strafverfolgungsbehörden sei außerhalb der Verfassungsordnung, da der SRI nicht zur judikativen Gewalt im Staat gehöre. Er sei keine Strafverfolgungsbehörde und könne weder unabhängig noch in Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt die Strafverfolgung gewährleisten. Durch den Abschluss der Geheimprotokolle von 2009 und 2016 habe sich die Generalstaatsanwaltschaft die gesetzgebende Kompetenz des Parlaments angeeignet und den gesetzlich vorgegebenen Rahmen der Strafprozessordnung unzulässig ausgeweitet, hieß es ferner. So wurde der Bürger dazu gezwungen, selbst gegen ein Paradigma anzutreten, das gegen die Verfassung verstößt und seine Rechte und Freiheiten gravierend beeinträchtigt, schreiben die Verfassungsrichter.