Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat Mittwoch einen Beschluss gefasst, wonach die Adoptionen im Inland vereinfacht werden. So kann ein Kind, dessen Eltern unbekannt sind, 30 Tage nach der Ausstellung des Geburtsscheins adoptiert werden. Kinder, die sich in der Fürsorge des Staates befinden, können adoptiert werden, wenn sich die Eltern ein Jahr lang nicht nach dem Kind erkundigt haben.
Was die internationalen Adoptionen betrifft, wurden keine Änderungen vorgenommen, die bisherigen Bestimmungen bleiben gültig. Zu Beginn dieses Jahres war in Brüssel eine Gesetzesinitiative von 62 Europaparlamentariern erörtert worden, die die Freigabe der internationalen Adoptionen innerhalb der EU fordern und sich hauptsächlich auf Rumänien beziehen.