Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Bukarester Amtsgericht hat Donnerstag dem Ansuchen von Adrian Năstase zur Zusammenziehung seiner Haftstrafen in den Akten „Zambaccian“ und „Qualitätstrophäe“ stattgegeben. Davon bleibt die Höchststrafe von vier Jahren gültig. Das Gericht hat hingegen das Ansuchen der Staatsanwaltschaft nach einer zusätzlichen Haftstrafe von zwei Jahren abgelehnt. Von den vier Jahren werden die Perioden abgezogen, die Năstase bereits abgesessen hat: 20. Juni 2012 – 18. März 2013 in der Angelegenheit „Qualitätstrophäe“ und 6. Januar 2013 bis jetzt in der Angelegenheit „Zambaccian“. Das Urteil ist nicht endgültig. Erst nach der Berufung sind Schritte zur vorzeitigen Haftentlassung von Năstase möglich.