Bukarest (ADZ/Mediafax) - Am Dienstag informierte das Bildungsministerium die Schulinspektorate der Landkreise darüber, dass die am 2. Mai entfallenden Unterrichtsstunden bereits am morgigen Samstag, dem 20. April, vorzuleisten seien. Die am 3. Mai entfallenden Stunden seien an einem noch festzulegenden Samstag zwischen dem 27. April und dem 26. Mai einzubringen. Davon betroffen sind alle voruniversitären Bildungseinrichtungen.
Die Anweisung steht im Zusammenhang mit der Regierungsentscheidung, den 2. und 3. Mai für Angestellte des öffentlichen Dienstes freizugeben, um den Feiertag des 1. Mai mit dem orthodoxen Osterfest am 5. und 6. Mai zu verbinden.