Bukarest (ADZ) – Laut eines Verordnungsentwurfes der Verbraucherschutzbehörde (ANPC) sollen Geschäfte zusammen mit dem Rabattpreis auch den vorherigen Preis der Produkte angeben, und zwar den niedrigsten in den letzten 30 Tagen vor der Preissenkung, bzw. 10 Tage davor bei Lebensmitteln oder seit der Einführung eines neuen Produktes. Der vorgeschlagene Artikel zur Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 947/2000 würde im Fall einer Zustimmung am 28. November 2021 in Kraft treten, aber erst ab dem 28. Mai 2022 gültig sein.