Bukarest (ADZ) - Der vollständige Transfer der Sozialabgaben vom Arbeitgeber zum Angestellten erfordert die Änderung zahlreicher Arbeitsverträge – diese müssen im Zentralregister zur Arbeitnehmerregistrierung (REVISAL) online hinterlegt werden. Hierfür wurde am Donnerstag die ursprüngliche Frist per Regierungsbeschluss vom 31. Januar auf den 31. März 2018 verlängert, um technische Engpässe bei der Registrierung aller Vertragsänderungen zu vermeiden. Das elektronische REVISAL-Register untersteht der Arbeitsaufsichtsbehörde und hat bis 2011 schrittweise die bis dahin verwendeten Arbeitsbücher ersetzt.