Bukarest (ADZ) – Wer in finanzielle Bedrängnis kommt, soll künftig seine Kredite erst neun Monate später wieder zurückzahlen müssen. Einen Aufschub macht die neu erlassene Notverordnung der Regierung möglich – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Firmen und Privatkunden können bei ihrer jeweiligen Bank eine neunmonatige Aussetzung der Rückzahlungen beantragen, wenn sie den Kredit vor dem 30. April 2022 aufgenommen haben und vor der Antragstellung zumindest in den letzten sechs Monaten ihre Schulden pünktlich bezahlt haben. Darüber hinaus müssen sie eidesstattlich erklären, dass in den drei Monaten vor Antragstellung ihre monatlichen Ausgaben krisenbedingt im Schnitt gegenüber 2021 um mindestens 25% gestiegen sind. Umgekehrt müssen Firmen ausführen, dass ihre Umsätze im Schnitt um 25% eingebrochen sind. Finanzminister Adrian Câciu mahnte jedoch einen vorsichtigen Umgang mit dem Moratorium an: Die ausgesetzten Raten müssen später immer noch zurückgezahlt werden – mit entsprechenden Zinsen.
Der dreimonatige ROBOR-Zinsindex, auf dessen Grundlage die variablen Zinsen für Lei-Kredite berechnet werden, lag am Mittwoch bei 6,41% und damit doppelt so hoch wie zu Jahresanfang.