Bukarest (ADZ) - Altpräsident Traian Băsescu scheint sich nur schwer mit dem Verlust seiner Privilegien abzufinden – der 70-Jährige rief nämlich über Umwege bzw. über das Berufungsgericht Bukarest das Verfassungsgericht (VG) an, welches nunmehr befinden muss, ob Gesetz Nr. 406 aus dem Jahr 2001, aufgrund dessen ihm seine Privilegien abgesprochen wurden, verfassungskonform ist. Besagtes Gesetz sieht vor, dass alle gerichtlich bestätigten informellen Mitarbeiter der kommunistischen Politpolizei ihre vom Staat gewährten Privilegien verlieren. Das Berufungsgericht Bukarest befand am Donnerstag Băsescus einschlägige Klage für teilzulässig, sodass letztere nun die Verfassungsrichter beschäftigen wird.
Das frühere Staatsoberhaupt hatte die ihm zustehenden Privilegien im März infolge eines rechtskräftigen Urteils des Obersten Gerichts eingebüßt, durch das seine Spitzeltätigkeit für die frühere Geheimpolizei „Securitate“ (Deckname „Petrov“) bestätigt worden war. Als Folge musste Băsescu die ihm kostenfrei zur Verfügung stehende Protokollvilla in einem Bu-karester Nobelviertel räumen, auch büßte er seinen Ehrensold als Altpräsident, Personenschutz sowie Dienstwagen ein.