Bukarest (ADZ) - Präsident Traian Băsescu hat das ihm zur Ausfertigung vorliegende Bodengesetz, das die ab diesem Jahr geltende Liberalisierung des Bodenmarktes und den Landkauf durch Ausländer regeln soll, ans Parlament mit dem Ersuchen zurückgesendet, den Wortlaut von sieben Bestimmungen zu überprüfen. Verwiesen wird u. a. auf die Überschrift des Gesetzes, die sich auf natürliche Personen bezieht, während der Gesetzestext den Bodenkauf durch juristische Personen behandelt. Unklarheiten gibt es auch bei den Kapiteln Vorkaufsrecht, bei den für den Ackerlandkauf zu erbringenden Beweisen, tatsächlich ein Landwirt zu sein, weiters beim Verkauf von staatlichen Landwirtschaftsflächen ohne einschlägige Ausschreibungen u. a.