Berufungsgericht Bukarest hebt VG-Zensur auf

Zivilgesellschaft fordert Rücktritt des VG-Präsidenten

Bukarest (ADZ) - Empfindliche Niederlage für das Verfassungsgericht (VG): Eine Instanz der Verwaltungskammer des Bukarester Berufungsgerichts hat die Mitte Juni erfolgte Entscheidung der Verfassungshüter, Sondermeinungen seiner Richter vom VG-Präsidenten zensieren bzw. nicht, wie bisher, im Amtsblatt veröffentlichen zu lassen, aufgehoben. In der zu Wochenbeginn veröffentlichten Urteilsbegründung verweist die Instanz zudem ausdrücklich darauf, dass „das VG damit gegen Art. 32 der Verfassung verstoßen“, mit anderen Worten verfassungswidrig gehandelt hat.

Gegen die VG-Zensur hatte eine Bukarester Anwältin geklagt, die auf Art. 32 der Verfassung betreffend Zugang und Recht auf Informationen von öffentlichem Interesse geklagt hatte. Das Urteil des Berufungsgerichts ist nicht rechtskräftig, das VG kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Die „Initiative Rumänien“ forderte am Dienstag den umgehenden Rücktritt von VG-Präsident Valer Dorneanu. In einem offenen Schreiben an den früheren PSD-Spitzenpolitiker warfen die Bürgerrechtler diesem vor, „Ansehen, Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit des VG“ durch dessen jüngste Urteile „schwer beschädigt“ zu haben.