Bukarest (ADZ) - Das Berufungsgericht Bukarest hat am Donnerstag ein Gesuch des inhaftierten Alexandru Vişinescu auf vorzeitige Haftentlassung aus Gesundheitsgründen abgewiesen. Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der frühere Leiter des Gefängnisses Râmnicu Sărat war im Februar 2017 zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden. Dem heute 93-Jährigen wurde vorgeworfen, als Gefängnisdirektor zwischen 1956 und 1963 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen und den Tod von Häftlingen billigend in Kauf genommen zu haben, unter anderem durch Folter und die Verweigerung medizinischer Behandlung.