Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen die Gründung des Staatlichen Entwicklungs- und Investitionsfonds eingelegt. Bei diesem handele es sich im Sinne des Gesetzes um eine staatliche, kommerziell tätige Gesellschaft – diese könne nicht per Gesetz gegründet werden, sondern nur durch die öffentliche Zentralverwaltung, rechtfertigte das Präsidialamt den Einspruch. Zudem fehle jegliche Bestimmung zur Aufsicht über die Aktivitäten des Fonds.