Bukarest (ADZ) – Eltern können auch nach dem 15. Mai zur Betreuung der Kinder bis Ende des Schuljahres zu Hause bleiben, hat das Parlament am Mittwoch einstimmig entschieden. Elternteile können ab Inkrafttreten des Gesetzes den Antrag auf bezahlte Betreuungstage beim Arbeitgeber einreichen. Das gilt für Eltern mit Kindern bis zu 12 Jahren oder behinderten Kindern bis 18 Jahren. Theoretisch zählen auch die Sommerferien zum Schuljahr, doch gilt die Regelung nur bis Ende des Unterrichts im zweiten Semester.