Bukarest (ADZ) - Ombudsmann Victor Ciorbea hat trotz der dringenden Forderungen seitens der PNL und USR, die Eilverordnung betreffend die Justizgesetze beim Verfassungsgericht anzugreifen, seinen Urlaub angetreten, ohne seine sämtlichen Befugnisse zu delegieren. Er ist die einzige Instanz, die Verfassungsklage einlegen kann. Auch die Generalstaatsanwaltschaft hatte verlangt, den Verfassungsgerichtshof auf die Verfassungswidrigkeit der am Montag von der Regierung angenommenen Eilverordnung zu verweisen.
Ciorbea hat einen Stellvertreter mit einigen Befugnissen betraut, jedoch nicht mit dem Recht, beim Verfassungsgerichtshof Klage einzulegen. Laut seiner Aussage am Donnerstag war sein Urlaub in den USA vom 17. bis 30. Oktober schon seit sechs Monaten geplant und bezahlt. Außerdem bezieht sich Ciorbea auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013, die ihm alleiniges Führungsrecht der Institution, Entscheidungsfreiheit und persönliche Verantwortung im Bezug auf die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs erteilt.
PNL-Senatorin Iulia Scântei möchte wegen des als rechtswidrig eingeschätzten Verhaltens Ciorbeas dessen Amtsenthebung verlangen.