Bukarest (ADZ) - Der Oberste Magistraturrat (CSM) hat am Donnerstag in einer Mitteilung erklärt, die Besteuerung von Sonderrenten für Richter und Staatsanwälte sei eine verdeckte Abschaffung entsprechender Renten und würde einen hemmungslosen Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Magistraten darstellen. Ein Rentenniveau möglichst nahe an der letzten Bezahlung sei ein Bestandteil, der die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat garantiere. Entsprechend von den Medien veröffentlichten Plänen könnten Sonderrentenbezüge ab 2000 Lei mit 10 Prozent, ab 7000 Lei mit 30 Prozent und ab 10.000 Lei mit 50 Prozent besteuert werden.