Bukarest (ADZ) - Die Vorsitzende des Obersten Justizrats (CSM), Lia Savonea, hat am Donnerstag bekanntgegeben, die Justizinspektion im Zusammenhang mit einem Presseartikel, welcher die Beurteilung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch die rumänische Justiz kritisiert, einzuschalten. Laut einer CSM-Pressemitteilung soll durch die Justizinspektion geprüft werden, ob der Artikel „Dreptate strâmbă“ („Schiefes Recht“), veröffentlicht von der Onlineplattform www.beta.dela0.ro, die „Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Richtern und Staatsanwälten“ beeinträchtigt.
In dem Artikel, signiert von Diana Oncioiu, wird kritisiert, dass durchschnittlich in drei von vier Fällen bezüglich sexuellem Missbrauchs von Minderjährigen nach dem Straftatbestand sexueller Handlungen mit Minderjährigen und nicht aufgrund Vergewaltigung von Minderjährigen, wofür höhere Gefängnisstrafen vorgesehen sind, geurteilt wird. Ausgehend von einem diesbezüglichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2016 bzw. einer Kasuistik mehrerer Dutzend Fälle von sexuellem Missbrauchs von Minderjährigen aus dem Zeitraum 2009 bis 2013, die vom rumänischen Staat beim EGMR vorgelegt wurden, wird aufgezeigt, dass besonders in Fällen, in denen eine physische Nötigung schwer nachzuweisen ist, Gerichte oft eine Änderung der rechtlichen Einordnung der Straftat vornehmen. Aufgrund mehrerer analysierter nach 2016 gefällter Urteile kommt Dela0 zum Schluss, dass die vom EGMR signalisierten Probleme weiterhin bestehen.