Bukarest (ADZ) - Regierungschefin Viorica Dăncilă hat am Montag bei einer Anhörung in der Abgeordnetenkammer erklärt, dass auf den Eilerlass 114 von Ende 2018 nicht verzichtet werden soll, jedoch an Änderungen gearbeitet werde. Entsprechende Novellierungen sollen erneut per Notverordnung durchgeführt werden, diese werde erst verabschiedet, wenn die Gespräche mit allen betroffenen Seiten beendet seien, so Dăncilă.
Der Eilerlass 114, der u. a. die sogenannte „Giersteuer“ für Banken – eine Bankenabgabe, bei der die Aktiva der Banken besteuert werden – vorsieht, wurde Ende vergangenen Jahres nach geringer öffentlicher Rücksprache – trotz weitgehender Auswirkungen auf mehrere wichtige Wirtschaftsbereiche – beschlossen und löste scharfe Kritik von Opposition und Unternehmerverbänden aus.
Premierministerin Dăncilă hat am Montag keine konkreten Nachbesserungen genannt, auf einige wichtige Änderungen deutet jedoch ein Schreiben von Finanzminister Eugen Teodorovici an die Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) hin. Entsprechend dem Dokument, welches vom Abgeordneten der Oppositionspartei USR Claudiu Năsui publik gemacht wurde, beabsichtigt das Finanzministerium die Besteuerung der Aktiva von Banken nicht mehr an den ROBOR-Zinssatz, zu welchem sich Banken untereinander Geld leihen, zu koppeln sowie gewisse Aktiva von der Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen. Entsprechend bisheriger Gespräche dürften von den Ausnahmeregelungen Staatsanleihen und vom Staat abgesicherte Immobilien-Kredite im Rahmen des Programms „Prima Casă“ betroffen sein. S&P hatte vergangenen Freitag die Bonität Rumäniens bei „BBB-/A-3“ bestätigt sowie die Entscheidung bezüglich des Ratingausblicks auf Ansuchen der rumänischen Regierung um zwei Wochen vertagt.